Rechte der Lebensmittelkontrolleure

Hallo,

mich würde es einfach mal pauschal interessieren, nach welchem Recht die Lebensmittelkontrolleure die einzelnen Gastrobetriebe kontrollieren und was in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, wie z.b. Küche, Abstellräume oder sogar Umkleideräume??

Des Weitern würde mich mal interessieren, wie diese sich verhalten müssen, bzw. wie man sich als Inhaber eines solchen Betriebes behandeln lassen muß. Muß man sich zum Beispiel auf ganz zynische Art und Weise auffordern lassen, etwas zu tun? z.b., wenn einer sagt: " Am Wochenende haben sie ja geschlossen, oder?" und der Inhaber antwortet: „ja“, und vom Kontrolleur kommt dann die Antwort: " Dann haben Sie ja Zeit ihren Umkleideraum den zweiten Anstrich zu verpassen!"
Muß man sich diese Art eigentlich gefallen lassen? Kann man nicht erwarten, dass Forderungen in einem anständigen Ton und sachlich vorgetragen werden?

Wie kann man es verhindern, dass man Schikanen von solchen Kontrolleuren ausgesetzt ist? Und hat eine Beschwerde Sinn? Zieht man als Inhaber eines Gastronomiebetriebes nicht immer den Kürzeren?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Hallo,

sicherlich ist der geschilderte Dialog nicht gerade als „Musterreaktion“ eines Lebensmittelkontrolleurs einzustufen. Ein gewisser Respekt und Höflichkeitsformen sollte er schon besitzen, aber naja, vielleicht ist er schon am frühen Morgen mit dem falschen Bein aufgestanden…

Der Kontrolleur darf/muss sich sogar alle Räumlichkeiten des Gewerbes anschaue, um (speziell im Gastro-Bereich) auf mögliche Hygienemängel oder bauliche Mängel, die die Lebensmittelsicherheit beeinträchtigen, hinweisen. Dazu gehört eben nicht nur der Gastraum mit Ausschank und die Küche, sondern auch die Personalräume. Soweit ich weiß, kann er auch Einblick in bestimmte Unterlagen (die die Lebensmittel betreffen) verlangen.

So ärgerlich es auch für einen Gastro-Inhaber, der sich an alle Gesetze und Richtlinien hält, sein mag, aber nur dadurch können eben auch die „schwarzen Schafe“ ausfindig gemacht werden, die Lebensmittel so verarbeiten, dass sie gesundheitsschädlich sind. Oder wer will schon ein verdorbenes Gericht essen?

Ja, klar. Nur wenn es immer so ist, sollte man so einen Kontrolleur zum Psychiater schicken. *grins*

Es mag ja sein, dass alles angeschaut werden muß, aber was nur einmal gestrichene Wände mit den Nahrungsmitteln zu tun haben, kann ich nicht wirklich nachvollziehen?

Für mich ist so etwas reine Schikane.

Aber was mich noch interessieren würde ist das Gesetz welches das alles regelt. Das muß doch irgendwo aufgeführt sein, was geprüft werden muß. Oder kontrollieren da jeder wie er denkt?

Grüßle

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