Subunternehmervertrag Leistungsabnahme Mängel

Person A hat einen Subunternehmevertrag mit Generalunternehmer (Hausbaufirma). Person B wiederum einen Subunternehmervertrag mit Person A.
A und B erbringen Bauleistungen jedoch als Team gemeinsam.
A und B trennen sich ( Vertragskündigung )und B arbeitet für neuen Auftraggeber.

Innerhalb der Gewährleistungsfrist tritt in einem Bauwerk ein Mangel auf.
Person A schreibt keine eindeutige Mängelanzeige,sondern fordert schriftlich Person B zu einem kurzfristigen Mängelbeseitigungstermin zu erscheinen.

Im Subunternehmervertrag zwischen A und B wurde u. a. als Vertragsgrundlage die VOB/ Teil B betont. Im Punkt Gewährleistung des Subunternehmervertrages wird jedoch nochmals extra eine Gewährleistungsfrist von 66 Monaten ??? erwähnt.
Im Schriftverkehr über diesen Mangel wurde wiederum von 5 Jahren nur ausgegangen.

Was gilt? VOB/B Gewährleistung bei Bauwerken 4 Jahre ? oder wie im Vertrag nochmal extra erwähnt 66 Monate ( 5 u. 1/2 Jahre) ? oder wie in der Aufforderung zum Mängelbeseitigungstermin zu erscheinen Gewährleistung 5 Jahre?

Weiterhin wurde im Vertrag festgehalten, daß eine förmliche Leistungsabnahme laut VOB/B § 12 Nr.4 von Person A erfolgt.
Förmliche Abnahme ist nie erfolgt. Leistungen sind ohne Abzug seit März 2004 an B bezahlt und Hausbesitzer wohnt seit 2004 im Haus.

Gilt dieses als fiktive oder stillschweigende Leistungsabnahme?

Wie kann Person A Person B beweisen, dass B gerade dort ( Ecke ) wo der Mangel aufgetreten ist gearbeitet hat.

Hoffe jemand hat eine Idee!
Gruss an alle Wissenden!

Hallo,

Was gilt? VOB/B Gewährleistung bei Bauwerken 4 Jahre ? oder
wie im Vertrag nochmal extra erwähnt 66 Monate ( 5 u. 1/2
Jahre) ? oder wie in der Aufforderung zum
Mängelbeseitigungstermin zu erscheinen Gewährleistung 5 Jahre?

Der Gewährleistungszeitraum laut Vertrag.

Weiterhin wurde im Vertrag festgehalten, daß eine förmliche
Leistungsabnahme laut VOB/B § 12 Nr.4 von Person A erfolgt.
Förmliche Abnahme ist nie erfolgt. Leistungen sind ohne Abzug
seit März 2004 an B bezahlt und Hausbesitzer wohnt seit 2004
im Haus.

Gilt dieses als fiktive oder stillschweigende
Leistungsabnahme?

Wenn die Rechnung ohne Einspruch bezahlt ist - Abnahme durch konkludentes Handeln.

Wie kann Person A Person B beweisen, dass B gerade dort ( Ecke
) wo der Mangel aufgetreten ist gearbeitet hat.

Bautagebuch

Christian

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