Gerichtliches Mahnverfahren - Anwesenheitspflicht

Folgender Fall:
Ein Schuldner bekommt nach mehreren Mahnungen einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt. Dieser legt hiergegen Widerspruch ein. Die Sache kommt vor das für den Schuldner zuständige Amtsgericht.
Ist dann der Antragsteller (ohne Rechtsbeistand, lohnt sich bei dem Streitwert nicht) dazu verpflichtet an der Verhandlung teilzunehmen, auch wenn die Entfernung mehrere 100km beträgt?
Oder würde es auch reichen, wenn der Antragsteller sämtliches Beweismaterial dem Gericht zur Verfügung stellt?
Angenommen es besteht Anwesenheitspflicht, wer trägt dann die Unkosten (Fahrkosten etc.) des Antragstellers?
Die Fahrtkosten würden in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen.
Danke für Eure Antworten.
Gruß Joerg

Hallo!

(ohne Rechtsbeistand, lohnt sich
bei dem Streitwert nicht)

Für wen lohnt sich das nicht?

dazu verpflichtet an der Verhandlung
teilzunehmen, auch wenn die Entfernung mehrere 100km beträgt?

Ja, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen anordnet. Wenn nicht, lohnt sich ein Rechtsbeistand vor Ort eventuell ja doch?

Oder würde es auch reichen, wenn der Antragsteller sämtliches
Beweismaterial dem Gericht zur Verfügung stellt?

Dann hätte er den Urkundenprozess beantragen können. So muss er hoffen, dass das Gericht nach § 495a ZPO im schriftlichen Verfahren vorgeht.

Angenommen es besteht Anwesenheitspflicht, wer trägt dann die
Unkosten (Fahrkosten etc.) des Antragstellers?

Ja, das ist die große Frage, über die das Gericht dann zu entscheiden haben wird: § 91 ZPO => der Verlierer.

Die Fahrtkosten würden in keinem Verhältnis zum Streitwert
stehen.

Dann sollte man sich vielleicht doch überlegen, einen Anwalt vor Ort zu fragen.

Hallo!!!

(ohne Rechtsbeistand, lohnt sich
bei dem Streitwert nicht)

Für wen lohnt sich das nicht?

Für den Antragsteller, Streitwert sagen wir mal 100 Euro

Würde sich generell bei diesem Streitwert so ein Aufwand lohnen, auch wenn die Fakten eindeutig auf der Hand liegen?

Huhu!

Würde sich generell bei diesem Streitwert so ein Aufwand
lohnen, auch wenn die Fakten eindeutig auf der Hand liegen?

Ich finde den Aufwand, sich ein Formular zu besorgen, das richtige Gericht auszuwählen, das Formular auszufüllen, dabei immer unsicher zu sein, ob man alles richtig ausgefüllt hat, später den ganzen Schriftverkehr zu haben, festzustellen, dass noch einige Fragen offen sind, sich an Internetforen zu wenden, sich dann ins Auto zu setzen und zum Gerichtsort zu fahren, der Verhandlung beizuwohnen, immer unsicher, ob man auch alles richtig macht, und und und, etwas größer als wenn man seine Rechnungen und Mahnungen einem Anwalt faxt und den das alles machen lässt. Wenn das dem Anwalt zu viel Stress sein sollte, nimmt er das Mandat einfach nicht an.