ein Kunde bestellt auf Grund eines Prospektes telefonisch 4 Reifen.
einen Arbeitstag später (Sa. bestellt) storniert der Kunde die Bestellung.
Der Händler sagt, da die Lieferung bereits am nächsten Tag erfolgen wird, ist das nicht mehr rückgängig zu machen.
Ich vermute, dass der Händler (Werkstatt?) nicht speziell im Fernabsatz tätig ist. Es handelt sich doch wohl eher um einen Verkäufer, zu dem man normalerweise hingeht und den man nur vorher angerufen hat, oder? In diesem Fall bestünde kein Widerrufsrecht.
Ich vermute, dass der Händler (Werkstatt?) nicht speziell im
Fernabsatz tätig ist. Es handelt sich doch wohl eher um einen
Verkäufer, zu dem man normalerweise hingeht und den man nur
vorher angerufen hat, oder? In diesem Fall bestünde kein
Widerrufsrecht.
Ergibt sich das aus § 312 b 1 BGB ("…es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt")?
Ergibt sich das aus § 312 b 1 BGB ("…es sei denn,
dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den
Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder
Dienstleistungssystems erfolgt" )?
Genau so isses. Das Gesetz schliesst solche Unternehmer von den Repressionen aus, die nur gelegentlich Verträge über Fernkommunikationsmittel abschließen.