Bestellstornierung

Von: , Frage gestellt am Di, 21. Okt 2008

Hallo,

ein Kunde bestellt auf Grund eines Prospektes telefonisch 4 Reifen.
einen Arbeitstag später (Sa. bestellt) storniert der Kunde die Bestellung.
Der Händler sagt, da die Lieferung bereits am nächsten Tag erfolgen wird, ist das nicht mehr rückgängig zu machen.

Muß der Kunde die Reifen abnehmen?

Vielen Dank im Vorraus!!!
celo

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: Bestellstornierung

    Das kommt drauf an.

    Ich vermute, dass der Händler (Werkstatt?) nicht speziell im Fernabsatz tätig ist. Es handelt sich doch wohl eher um einen Verkäufer, zu dem man normalerweise hingeht und den man nur vorher angerufen hat, oder? In diesem Fall bestünde kein Widerrufsrecht.

    Levay

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Bestellstornierung

      Hallo Levay. Ich vermute, dass der Händler (Werkstatt?) nicht speziell im
      Fernabsatz tätig ist. Es handelt sich doch wohl eher um einen
      Verkäufer, zu dem man normalerweise hingeht und den man nur
      vorher angerufen hat, oder? In diesem Fall bestünde kein
      Widerrufsrecht.
      Ergibt sich das aus § 312 b 1 BGB ("...es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt")?

      Gruß,
      Zeh_14

      • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Bestellstornierung

        Huhu! Ergibt sich das aus § 312 b 1 BGB ("...es sei denn,
        dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den
        Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder
        Dienstleistungssystems erfolgt"
        )?
        Genau so isses. Das Gesetz schliesst solche Unternehmer von den Repressionen aus, die nur gelegentlich Verträge über Fernkommunikationsmittel abschließen.

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