Schuldner bekommt Post von einem Inkasso Büro, mit der Bitte um Rückruf.
Der Schuldner möchte nur schriftlich in Kontakt treten und dabei erstmal wissen,ob dass Ink. lediglich Vertreter der Bank oder mittlerweile der Gläubiger selbst ist.
Wie könnte dieses Schreiben aufgesetzt werden?Worauf wäre beim Nachweis des Ink. zu achten?
Das Problem ist , dass man nur schwer erkennen kann, ob nun eine Inkassozession oder ein Forderungsverkauf stattgefunden hat. In beiden Fällen besteht eine Abtretung, in der inhaltlich lediglich der Rechtsübergang bestätigt ist. Über das Innenverhältnis gibt die Abtretung keine Auskunft.
Deshalb würde der Schuldner gerne wissen,WIE er es erkennen kann und ob
er ein Recht darauf hat zu erfahren,ob dass Ink. Büro der „neue“ Gläubiger geworden ist.