Verteter oder Gläubiger?

Schuldner bekommt Post von einem Inkasso Büro, mit der Bitte um Rückruf.
Der Schuldner möchte nur schriftlich in Kontakt treten und dabei erstmal wissen,ob dass Ink. lediglich Vertreter der Bank oder mittlerweile der Gläubiger selbst ist.

Wie könnte dieses Schreiben aufgesetzt werden?Worauf wäre beim Nachweis des Ink. zu achten?

Hallo,

angemessener Textvorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren.

häh?

MfG

Unterschrift

*lach

Naja,hilft trotztdem nicht weiter:wink:

Hier ein Auszug über Ink. Büros:

Das Problem ist , dass man nur schwer erkennen kann, ob nun eine Inkassozession oder ein Forderungsverkauf stattgefunden hat. In beiden Fällen besteht eine Abtretung, in der inhaltlich lediglich der Rechtsübergang bestätigt ist. Über das Innenverhältnis gibt die Abtretung keine Auskunft.

Deshalb würde der Schuldner gerne wissen,WIE er es erkennen kann und ob
er ein Recht darauf hat zu erfahren,ob dass Ink. Büro der „neue“ Gläubiger geworden ist.

*lach

Naja,hilft trotztdem nicht weiter:wink:

wieso? was kümmert dich ein schreiben mit der bitte um rückruf?

entweder melden sie eine Dorderung schriftlich an und zeigen auf ob für sich oder einen dritten oder sie lassen es.

Wenn die Forderung zu Recht besteht und nur der ursprüngliche Gläubiger sich bis jetzt gemeldet hat, begleiche sie da einfach.

Wenn du sie nicht begleiche willst oder kannst, ist es egal wer sich da melden :stuck_out_tongue:

gruss