Mal was neues, keine Frage sondern ein Hinweis:
Gemäß § 45 Waffengesetz darf in der Öffentlichkeit nicht geschossen werden (Tenor § 45).
Schießt man trotzdem, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10000.- geahndet werden kann.
Weiterhin werden sowohl die Waffe, als auch die Munition eingezogen.
Das gilt auch Sylvester. Die einzigen Ausnahmen sind Notlagen - als Abgabe von Notsignalen - und die Notwehr.
Dies nur als Hinweis an alle, die morgen fröhlich ihr Pyros wegballern und sich wundern, wenn sie plötzlich Ärger mit der Polizei haben.
Ansonsten guten Rutsch…
M.
P.S. dies ist ein Doppelposting in Polizei…
Antwort im Brett Polizei und Kriminalistik o.T.
…
Hi Mike,
was sind „Pyros“?
Gruß,
Francesco
Pyros=Schrecksch/Gaswaffen m Aufsatz f Knaller
Hi Mike,
was sind „Pyros“?
Gruß,
Francesco
Tut mir leid hätte das besser erklären sollen - is vielleicht nur in Berlin so gebräuchlich-
Wie gesagt eine Schreckschuß - oder Gaspistole/revolver, mit der über einen entsprechenden Aufsatz Pyrotechnische Munition - das sieht dann am Himmel aus wie eine Sylvesterrakete - verschossen werden kann, in dem man Platzpatronen (sog. Kartuschenmunition - weil kein Projektil, sondern nur Treibsatz) ins Magazin/Trommel läd und die Pyrotechnische Munition in den Aufsatz steckt und die Waffe dann abfeuert.
Kennt wahrscheinlich so jeder???
M.