Hallo Forumsbesucher,
ich habe die folgende Frage schon in einem anderen Brett (Politik) gestellt, allerdings ohne Erfolg. Ich hoffe, ich bin hier jetzt im richtigen Forum.
In meiner letzten Vorlesung haben wir den Bereich Völkerrecht begonnen und somit die Völkerrechtssubjekte besprochen.
Jetzt ist mir allerdings nicht klar, wer zum Staatenbund gehört und wer zu einer internationalen Organisation gezählt wird, und wer zu einer NGO.
Klar ist mir, dass IGO Völkerrechtssubjekte sind, während NGO keine sind und dass IGO Zusammenschlüsse von Staaten sind, während NGO privat sind.
Mein Vorschlag:
internationale Organisation: UN, EG???, Internationales Komitee Rotes Kreuz, Malteser Ritterorden (gibt’s noch mehr?)
Irgendwie verwirrt mich auch, dass ich im Internet die EG als intl. Org. gefunden habe.
Staatenbund: EU???, G8, NATO, WTA, Benelux… (welche „bekannten“ noch?)
NGO: UNESCO, Amnesty International, Greenpeace, WWF… (fallen da alle darunter, die irgendwer irgendwann mal ins Leben gerufen hat und der quasi jeder Beitreten kann? Das Kinderdorf? UNICEF? Ärzte ohne Grenzen?..)
Heilsarmme? Caritas? Söldner? (gibt’s die überhaupt noch? die sind ja irgendwie Staatenlos, oder?)
Der Vortragende hat das Rote Kreuz einmal zu IGO dazu getan und dann zu NGO.
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.
Cinamon
Ich möchte lediglich darauf hinweisen, daß „das Rote Kreuz“ eben nicht so einfach in eine Schublade zu packen ist.