Intl. Organisationen, Staatenbunde, NGO

Hallo Forumsbesucher,

ich habe die folgende Frage schon in einem anderen Brett (Politik) gestellt, allerdings ohne Erfolg. Ich hoffe, ich bin hier jetzt im richtigen Forum.

In meiner letzten Vorlesung haben wir den Bereich Völkerrecht begonnen und somit die Völkerrechtssubjekte besprochen.

Jetzt ist mir allerdings nicht klar, wer zum Staatenbund gehört und wer zu einer internationalen Organisation gezählt wird, und wer zu einer NGO.

Klar ist mir, dass IGO Völkerrechtssubjekte sind, während NGO keine sind und dass IGO Zusammenschlüsse von Staaten sind, während NGO privat sind.

Mein Vorschlag:
internationale Organisation: UN, EG???, Internationales Komitee Rotes Kreuz, Malteser Ritterorden (gibt’s noch mehr?)

Irgendwie verwirrt mich auch, dass ich im Internet die EG als intl. Org. gefunden habe.

Staatenbund: EU???, G8, NATO, WTA, Benelux… (welche „bekannten“ noch?)

NGO: UNESCO, Amnesty International, Greenpeace, WWF… (fallen da alle darunter, die irgendwer irgendwann mal ins Leben gerufen hat und der quasi jeder Beitreten kann? Das Kinderdorf? UNICEF? Ärzte ohne Grenzen?..)

Heilsarmme? Caritas? Söldner? (gibt’s die überhaupt noch? die sind ja irgendwie Staatenlos, oder?)

Der Vortragende hat das Rote Kreuz einmal zu IGO dazu getan und dann zu NGO.

Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

Cinamon

internationale Organisation: UN,
EG???, Internationales Komitee Rotes Kreuz, Malteser
Ritterorden (gibt’s noch mehr?)

Ja, diverse insbesondere die Organisationen der UN.
Aber in diesem Fall darfst du wikipedia mal vertrauen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Organisa…
Die Definiotion anhand von Aufgabe und Wirkungskreis ist die gängigste.
Dementsprechend ist die NATO auch eine internationale Organisation.

Irgendwie verwirrt mich auch, dass ich im Internet die EG als
intl. Org. gefunden habe.

Wieso? Die EG ist ein Rechtssubjekt und damit auch selbstständige internationale Organisation. Da die EU in ihrer Struktur auf diese Rechtsstrukturen der EG zurückgreift ist sie selbst auch kein Völkerrechtssubjekt, falls irgendwann der Vertrag von Lissabon in Kraft treten sollte ändert sich das aber.

Staatenbund: EU???, G8, NATO,
WTA, Benelux… (welche „bekannten“ noch?)

Die EU ist kein Staatenbund, sie nimmt eine Sonderrolle irgendwo auf dem Weg zu einem Völkerrechtssubjekt und vielleicht auch irgendwann mal zu einem Bundesstaat ein. Das Bundesverfassungsgericht hat die EU 1993 in seinem Maastricht-Urteil als Staaten ver bund bezeichnet.

Die Nato ist wie bereits oben beschrieben auf Grund ihrer Aufgabe ein Völkerrechtssubjekt mit dem Ziel der kollektiven Sicherheit.
Beispiele findest du wieder einige bei Wikipedia (und ja, die beispiele sind soweit korrekt):
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatenbund

Was meinst du mit WTA?

NGO: UNESCO, Amnesty
International, Greenpeace, WWF… (fallen da alle darunter,
die irgendwer irgendwann mal ins Leben gerufen hat und der
quasi jeder Beitreten kann? Das Kinderdorf? UNICEF? Ärzte ohne
Grenzen?..)

Unter nicht Regierungsorganisationen fallen alle Organisationen, die nicht staatlich, nicht von staatlichen Stellen organisiert oder abhängig und nicht auf Gewinn ausgerichtet sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtregierungsorganisa…

Söldner? (gibt’s die überhaupt noch? die sind ja irgendwie :Staatenlos, oder?)

„Söldner“ können nie eine NGO sein, da sie konsequenter Weise per definitionem für persönlichen Gewinn arbeiten:
http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%B6ldner

Der Vortragende hat das Rote Kreuz einmal zu IGO dazu getan
und dann zu NGO.

Das Rote Kreuz ist grundsätzlich eine NGO. Im Einzelfall und auf Nationaler Ebene kann das Rote Kreuz aber durchaus auch zur GO werden, wenn der Staat entsprechenden Einfluss ausübt.

Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

Der erste Schritt wäre wohl die Hilfe zur Selbsthilfe gewesen, denn zu diesem Themenkomplex gibt es viele sehr gute Artikel im Netz. Nicht zuletzt auch Wikipedia.

Gruß Andreas

Der Vortragende hat das Rote Kreuz einmal zu IGO dazu getan
und dann zu NGO.

Das Rote Kreuz ist grundsätzlich eine NGO. Im Einzelfall und
auf Nationaler Ebene kann das Rote Kreuz aber durchaus auch
zur GO werden, wenn der Staat entsprechenden Einfluss ausübt.

Das IKRK ist keine NGO, sondern nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt.
Das DRK ist ein privatrechtlicher Verein (und damit NGO), der jedoch öffentlich-rechtliche Aufgaben übernimmt.
Das BRK ist zwar ein Landesverband des DRK, aber kein Verein, sondern Körperschaft öffentlichen Rechts.

Insofern muss man schon genauer spezifizieren, was mit „Rotes Kreuz“ gemeint ist. Das ist auch aus anderen Gründen sehr sinnvoll.

Gruß,

Malte

Das IKRK ist keine NGO, sondern nichtstaatliches
Völkerrechtssubjekt.

Warum sollte das eine das andere ausschließen?

Gruß Andreas

Das IKRK ist keine NGO, sondern nichtstaatliches
Völkerrechtssubjekt.

Warum sollte das eine das andere ausschließen?

Tut es nicht, ich hab’s verpeilt :wink: Ich möchte lediglich darauf hinweisen, daß „das Rote Kreuz“ eben nicht so einfach in eine Schublade zu packen ist.

Gruß,

Malte

Tut es nicht, ich hab’s verpeilt :wink: Ich möchte lediglich
darauf hinweisen, daß „das Rote Kreuz“ eben nicht so einfach
in eine Schublade zu packen ist.

Hat ja auch niemand getan. Du hast mich ja selbst zitiert. Und das das Rote Kreuz eine einmalige Sonderrolle hat wurde auch nicht in Abrede gestellt.

Gruß Andreas