Aktuelle Verfolgung von RAF-Straftaten?

Hallo,
durch den aktuellen Film ist mir bewusst geworden wie viele der Straftaten, sogar viele Kapitalverbrechen der RAF bislang nicht wirklich aufgeklärt sind (div. Banküberfälle, Morde an Buback, Schleyer, Zimmermann, von Braunmühl, Herrhausen, Rohwedder, …)
http://de.wikipedia.org/wiki/Zeittafel_Rote_Armee_Fr…

Da stellt sich mir die Frage, ob der „Deutsche Staat“ z.Zt. überhaupt noch aktiv eine Aufklärung verfolgt oder ob die Ermittlungsakten die nächsten Jahrzehnte einfach verstauben?

Bei vielen, auch Jahrzehnte zurückliegenden Taten hört man ab und an, dass diese z.B. durch neue DNA-Analysen aufgeklärt werden konnten oder zumindest „Bewegung“ in die Ermittlungen kommt. Bei RAF-Taten hört man das nicht (oder täusche ich mich hier)? Was ist der Grund?

VG,
J~

Wenn ich das richtig sehe, sind alle Taten verjährt, die kein Mord sind. Was die Morde angeht, so dürfte das Problem schlicht sein, dass man mit Ermittlungen nicht weiterkommt. Wurde nicht kürzlich mal über Beugehaft nachgedacht, um eine Aussage zu erzwingen? Das würde dafür sprechen, dass die Ermittlungen jedenfalls nicht ad acta gelegt wurden. Das allerdings bedeutet ja nicht, dass man noch wüsste, was man tun könnte und noch nicht getan hat, um die Täter dingfest zu machen.

Levay

Hallo,

durch den aktuellen Film ist mir bewusst geworden wie viele
der Straftaten, sogar viele Kapitalverbrechen der RAF bislang
nicht wirklich aufgeklärt sind (div. Banküberfälle, Morde an
Buback, Schleyer, Zimmermann, von Braunmühl, Herrhausen,
Rohwedder, …)

De facto gehören fast alle Taten der dritten Generation dazu.

Da stellt sich mir die Frage, ob der „Deutsche Staat“ z.Zt.
überhaupt noch aktiv eine Aufklärung verfolgt oder ob die
Ermittlungsakten die nächsten Jahrzehnte einfach verstauben?

Nein. Es wird noch ermittelt. das geht zumindest aus der Literatur zur RAF hervor.

Bei vielen, auch Jahrzehnte zurückliegenden Taten hört man ab
und an, dass diese z.B. durch neue DNA-Analysen aufgeklärt
werden konnten oder zumindest „Bewegung“ in die Ermittlungen
kommt. Bei RAF-Taten hört man das nicht (oder täusche ich mich
hier)? Was ist der Grund?

Da täuschst du dich. Buchempfehlung: Tödlicher Irrtum von Butz Peters (http://www.amazon.de/T%C3%B6dlicher-Irrtum-Die-Gesch…).

Gruß

S.J.

Hi,

schlicht sein, dass man mit Ermittlungen nicht weiterkommt.

wenn aber bei anderen Taten noch (bisher unauswertbares) DNA-Material vorhanden ist, gibt es solches dann bei den RAF-Taten nicht auch? Wäre nicht auch dann eine Täterermittlung sinnvoll, wenn der vermutete Täter bereits verstorben wäre (z.B Grams und andere)?

Wurde nicht kürzlich mal über Beugehaft nachgedacht, um eine
Aussage zu erzwingen?

Grade beim Buback-Mord ist ja nicht ganz klar, wer nun welche Rolle gespielt hat und wer die Todesschüsse abgegeben hat. Wenn nun derjenige aus der Gruppe der angenommen bekannten Beteiligten in Beugehaft genommen würde auch der tatsächliche Täter wäre dürfte man ihn ja nicht zwingen sich selbst zu beschuldigen, oder? Wie passt das zusammen? Dann säße er ein und würde gezwungen was zu sagen das er nicht muss. Hmm…

VG,
J~

wenn aber bei anderen Taten noch (bisher unauswertbares)
DNA-Material vorhanden ist, gibt es solches dann bei den
RAF-Taten nicht auch? Wäre nicht auch dann eine
Täterermittlung sinnvoll, wenn der vermutete Täter bereits
verstorben wäre (z.B Grams und andere)?

Nein, gegen Tote wird nicht ermittelt.

Grade beim Buback-Mord ist ja nicht ganz klar, wer nun welche
Rolle gespielt hat und wer die Todesschüsse abgegeben hat.
Wenn nun derjenige aus der Gruppe der angenommen bekannten
Beteiligten in Beugehaft genommen würde auch der tatsächliche
Täter wäre dürfte man ihn ja nicht zwingen sich selbst zu
beschuldigen, oder? Wie passt das zusammen? Dann säße er ein
und würde gezwungen was zu sagen das er nicht muss. Hmm…

Nein, es geht um Aussagen über („gegen“) die anderen.

Levay