hallo
folgendes fiktiver fall
zuallererst muss das verhältniss der personen geklät werden. hier sieht es wie folgt aus :
person A ist der sohn von person B ( leiblicher vater ) und person C ( mutter ).
person B ist von person C seit 20 jahren getrennt und geschieden
person A hat mit person B seit 18 jahren nix mehr am hut ( kein kontakt, nix )
person D ist der vater von person B und somit opa von person A
person B hat eine neue frau und mit ihr ein kind. also halbbruder von person A
so, nun zu dem fall
person A hat erfahren das person B gestorben ist. person B hat als erbe nur schulden hinterlassen und somit nimmt person A das erbe nicht an.
interessanter ist da das vermögen von person D, der vater von person B.
hier ist ein grosses vermögen vorhanden.
wie sieht es nun mit dem pflichtteil von person A aus ?
da person B, der nächstgelegene erbe verstorben ist, ist nun person A erbberechtigt. da person D aber kein kontakt zu person A hat und person D auch nicht dran denkt an person A was zu geben ist nun die frage nach dem pflichtteil
kann A sein pflichtteil einklagen ? und wenn ja, wie hoch ist dieser ?
Hallo,
mal abgesehen von diesem Personenkuddelmuddelwirrwarr, Person D lebt doch noch, warum sollte, wer auch immer seinen Pflichtteil von diesem einklagen können?
Wenn man keinen Kontakt hat, sich nicht um die Person kümmert, warum zum Teufel will man dann aber schon die Kohle?
Fragenden Gruß
Tina
Morgen!
mal abgesehen von diesem Personenkuddelmuddelwirrwarr, Person
D lebt doch noch, warum sollte, wer auch immer seinen
Pflichtteil von diesem einklagen können?
Zumal erstmal klar gestellt werden müßte welche Verwanden denn von D
noch leben, die Geschichte um B war zwar beeindruckend aber recht
unrelevant.
warum zum Teufel will man dann aber schon die Kohle?
Weil man geldgeil ist.
Gruß
Stefan
Auch Morgen,
Zumal erstmal klar gestellt werden müßte welche Verwanden denn
von D
noch leben, die Geschichte um B war zwar beeindruckend aber
recht
unrelevant.
Da D ja noch lebt, ist alles andere eh uninteressant, wenn D schlau ist haut er die ganze Kohle auf den Kopf, damit A ja nichts davon bekommt! So würde ich das jedenfalls machen!
Weil man geldgeil ist.
Sieht wohl so aus!
Gruß
Tina
Hallo,
mal abgesehen von diesem Personenkuddelmuddelwirrwarr, Person
D lebt doch noch, warum sollte, wer auch immer seinen
Pflichtteil von diesem einklagen können?
person D ist ja der vater von person B. und person B wiederrum der vater von A.
somit geht ja die erbreinfolge : person D vermacht das erbe person B und diese vermacht das erbe person A.
somit hat A nachdem tot von B ja direkte ansprüche auf seinen pflichtteil des erbes von D
oder nicht ?
Wenn man keinen Kontakt hat, sich nicht um die Person kümmert,
warum zum Teufel will man dann aber schon die Kohle?
warum denn nicht. wer verschenkt schon gerne ein haufen geld
Hallo,
wie gesagt, Person D lebt ja noch, von daher gibt es auch keine Ansprüche die man geltend machen könnte. Person D kann sein Vermögen verschenken, dann erbt A gar nichts, wenn D noch 10 Jahre nach der Schenkung lebt.
Einen Pflichtteil kann man nur dann einfordern, wenn der Erbfall eingetreten ist.
Es gibt ja noch einen Sohn von B, dieser wäre ja auch erbberechtigt. Dann gibt es vielleicht noch eine Ehefrau von D, vielleicht hat D auch noch weitere Abkömmlinge etc.
Aber eigentlich möchte ich jemanden, der so hinter Geld her ist auch nicht unterstützen, deshalb sollte A doch zu einem Anwalt gehen und dort um Rat fragen.
Wenn ich mit jemanden nichts zu tun haben möchte, dann möchte ich mit diesem auch nichts zu tun haben, also verzichte ich auch auf das Geld. Das hat was mit Charakter und Anstand zu tun! Jedenfalls kann ich nachvollziehen Warum A enterbt wurde!
Gruß
Tina
Hallo,
Erben kann man nur, wenn der Erblasser gestorben ist.
Und dann kommt es darauf an, ob Opa D ein Testament gemacht hat oder nicht.
Wenn nein, dann zieht die gesetzliche Erbfolge.
Wenn ja, bekommt A das, was D ihm zuschreibt.
Wird A im Testament nicht berücksichtigt, kann er innerhalb einer 3-Jahresfrist nach Bekanntwerden des Erbfalles seinen Pflichtteil aus dem Erbe einfordern.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann er gar nichts - außer auf des Opas Ableben zu warten. Da könnte es mehr bringen sich selbst um die Schaffung eines Vermögens zu kümmern, statt auf die Lorbeern von anderen zu warten.
Gruß Steffi
da person B, der nächstgelegene erbe verstorben ist, ist nun
person A erbberechtigt. da person D aber kein kontakt zu
person A hat und person D auch nicht dran denkt an person A
was zu geben ist nun die frage nach dem pflichtteil
kann A sein pflichtteil einklagen ? und wenn ja, wie hoch ist
dieser ?