das Haus des Hausbesitzers X liegt am Ende eines kleinen Privatweges. X sieht sich verpflichtet zur Räumung von Laub und Schnee für den Wegeabschnitt, der zu seiner Haustür führt, bzw. für die komplette Frontseite vor seinem Grundstück.
Nun wurde seitlich des Grundstücks von X ein weiterer Anliegerweg gebaut, der lediglich zu den beiden Privathäusern von Y und Z führt. X fegt zwar auch auf dem seitlichen Abschnitt gelegentlich das Laub, weil es größtenteils auch von Bäumen aus seinem Garten stammt. Aber wie sieht es im Winter bei Schnee aus? Erstrecken sich die Sorgfaltspflichten des X grundsätzlich auch auf diesen seitlichen Abschnitt? Oder sind Y und Z hier in der Verantwortung, da es sich um einen Privatweg zu Ihren Häusern handelt?
Also in dem Falle Privatgrundstück und Privatweg von Y und Z?
Wie wäre es, wenn sich doch herausstellt, das der Anliegerweg von der Stadt betrieben wird?
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Also in dem Falle Privatgrundstück und Privatweg von Y und Z?
Ja.
Wie wäre es, wenn sich doch herausstellt, das der Anliegerweg
von der Stadt betrieben wird?
Dann ist das Sache der Gemeinde, die diese Pflicht aber häufig per Satzung auf die Anwohner überträgt. Und nur die Satzung kann genaue Auskunft geben (wir sind z.B. bis zur Straßenmitte auch für diese verantwortlich, nicht nur für den Gehweg).