Erbengemeinschaft Grabkostenverpflichtung

Hallo,

eine 3-Personenerbengemeinschaft beschließt mündlich gemeinsam das Grab des Erblasser vom Gärtner herrichten zu lassen und die Kosten zu teilen. Einer der Gemeinschaft beauftragt vereinbarungsgemäß einen Gärtner mündlich mit dem Hinweis, jedem Gemeinschaftsmitglied eine Rechnung mit dem anteiligen Rechnungsbetrag zuzustellen. Nun bezahlt einer der dreien seinen Anteil nicht an den Gärtner.
Frage: wie kann der Gärtner den ausstehenden Anteil eintreiben?

Gruß
Otto

Hallo,

vereinbarungsgemäß einen Gärtner mündlich mit dem Hinweis,
jedem Gemeinschaftsmitglied eine Rechnung mit dem anteiligen
Rechnungsbetrag zuzustellen. Nun bezahlt einer der dreien
seinen Anteil nicht an den Gärtner.
Frage: wie kann der Gärtner den ausstehenden Anteil
eintreiben?

als Gärtner würde ich mich an den Auftraggeber wenden. Der kann mir mündlich viel erzählen, dass andere einen Teil der Rechnung bezahlen. Ich finde es riskant sich auf sowas zu verlassen, und auch noch mündlich. Da kann ja jeder kommen und sagen, schicke einen Teil der Rechnung an X.

Der, der den Auftrag erteilt hat, muss auch zahlen.

Wenn ich mich nicht total täusche

, ist eine Erbengemeinschaft auch gesamtschuldnerisch haftbar. Allerding nur, wenn es sich um den Nachlass handelt.

Da unklar ist, ob die Kosten vom Nachlass bezahlt werden sollte, würde ich mich an den Auftraggeber halten. Ist die Erbengemeinschaft gesamntschuldnerisch haftbar, kann der Betrag von jedem einzelnen gefordert werden.

Agnes