Wegerecht eingetragen bei 1, benutzen bei 2?

Hallo wwws,
wenn man sich mal mit einem Thema beschäftigt, dann macht man Fünde:

A hat ein Hinterliegergrundstück mit eingetragenem Wegerecht bei 1.
Früher hatte A einen Vertrag mit Vorbesitzer (mittlerwile verstorben, hat vorher übereignet) von 2 betreffend der Benützung der Straße von 2.

1 hat ein Vorderliegergrundstück, das an die Straße grenzt.

2 hat ein Grundstück noch weiter hinten, aber an der Seite eine Straße auf eigenem Gelände mit Straßenanschluß.
Gut geregelt eigentlich.

1 baut eine Terrasse und Wege im Garten um, so dass die Ausübung des Wegerechts durch A unmöglich wird.
2 will sein Grundstück nicht mehr „übernutzen“ lassen, hat mit 1 und A Unstimmigkeiten, und will A dazu bringen, nicht mehr über sein Gelände, sondern über das mit der Grunddienstbarkeit zu seinem Gelände zu gelangen.

Nun: kann A ein Notwegrecht bei 2 geltend machen, weil die Möglichkeit bei 1 im wahrsten Sinne des Wortes verbaut sind?

M.E. Nein, da es einen anderweitigen Zugang (wenn auch nur über die Grunddienstbarkeit) gibt. Und dass der verbaut ist, dafür kenn 2 nicht herangezogen werden.
Ich bitte um Diskussion, danke, Achim

Hallo Achim,

die Beziehung zwischen A und 1 ist klar.
Es gibt eine eingetragene Grunddienstbarkeit und die gilt bis sie im Grundbuch gelöscht wird. Wenn 1 die Nutzung verhindert, kann A sein Recht einklagen.

Zwischen A und dem Vorgänger von 2 scheint es sich um einen Vertrag, ähnlich einem Pachtvertrag, ohne Grundbucheintrag gehandelt zu haben. Bei solchen Verträgen gibt es normalerweise unter § Pachtende die Regelung, daß ‚Nachfolger‘ in den Vertrag eintreten können oder aber alternativ innerhalb einer Frist kündigen können. Wenn 2 also den Vertrag nicht übernommen hat, gibt es zwischen A und 2 keine Beziehung und was A mit 1 zu schaffen hat, geht 2 offiziell nicht an.

Gruß Steffi

Wenn 2 also den Vertrag nicht
übernommen hat, gibt es zwischen A und 2 keine Beziehung und
was A mit 1 zu schaffen hat, geht 2 offiziell nicht an.

Gruß Steffi

Hallo Steffi,
ich sehe das als Bestätigung meiner Einschätzung :wink:
Gruß Achim