Mahnung ohne Rechnung

Liebe ExpertInnen,

ein Provider zieht vom Konto eines Kunden per Lastschrift ohne jede Begründung einen Betrag ein. Der Kunde widerspricht und fordert den Provider auf, eine Rechnung zu stellen, anhand derer sich die Forderung prüfen ließe. Das interessiert den aber nicht, statt dessen schaltet er einen Anwalt ein und stellt eine Rechnung über „Schadenersatz Mahnung Rechtsanwalt“.

Und nun wird’s ominös: Die Kanzlei „gibt dem Kunden Gelegenheit“, den ursprünglich geforderten Betrag plus Schadenersatz zu überweisen, wobei sich der „Schadenersatz“ von 39,- auf 15,- reduziert, wenn fristgerecht bezahlt wird.

Wie vertragen sich derartige Angebote mit der Gebührenordnung für Anwälte? Was kann der Kunde tun, um zu einer nachprüfbaren Rechnung zu kommen und im Falle einer unberechtigten Forderung der Sache ein Ende zu bereiten? Wer weiß was?

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

das ist nicht zufällig diese ominöse RAin aus München?

Um einen „Schaden“ produziert zu haben, muß zunächsteinmal ein Verzug vorgelegen haben, diesen kann ich hier nicht so ohne weiteres erkennen.

Ich würde die Forderung zurückweisen.

Ob eine solche „Umgehung der RVV“ rechtlich zulässig ist, kann Dir evtl. die RAK sagen.

Gruß
Tina

Hallo,

google mal mit „online abzocke“
Ich war auch mal in solcher Situation und habe nach der ersten Zahlungsaufforderung überhaupt nicht reagiert, auch nicht auf das RA-Schreiben. Nach diesem war dann Ruhe. Egal was du antwortest, dass interessiert die nicht die Bohne.

Gruß
Otto

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Hallo,

ein Provider

was genau meinst Du mit ‚Provider‘?
Gruß
loderunner

Moin, loderunner,

ein Provider

was genau meinst Du mit ‚Provider‘?

ein Anbieter von Telefonkarten. Und wehe, jetzt kommt nichts mehr…

Gruß Ralf

Hallo,

ein Provider

was genau meinst Du mit ‚Provider‘?

ein Anbieter von Telefonkarten.

Sorry, verstehe ich immer noch nicht. Sind das Prepaidkarten für ein Handy oder ein ganz normaler Postpaid-Handyvertrag oder ein Festnetzanschluss? Wie bekommt man laut Vertrag denn die Rechnung, gibt es eine Email oder einen Brief? Kann man die Rechnung online anschauen?
Gibt es einen monatlichen Festbetrag oder Gesprächskosten in unterschiedlicher Höhe?
Gruß
loderunner (ianal)

Moin, loderunner,

alles daneben. Vor 2 Jahren mal online ne Prepaidkarte gekauft, jetzt eine Lastschrift mit einer Rechnungsnummer, sonst nix.

Noch fragen, Hauser?

Gruß Ralf

ps: Ist (ianal) ein Alias?

Hallo,

alles daneben. Vor 2 Jahren mal online ne Prepaidkarte
gekauft, jetzt eine Lastschrift mit einer Rechnungsnummer,
sonst nix.

tja - dann sollte der Rechnungssteller erstmal nachweisen, worauf sein Anspruch denn beruht. Ohne Rechnung keine Mahnung, steht hier: http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/10/10/i…, wobei es da um einen etwas anderen Fall geht, der aber dem gleichen Grundsatz gehorchen sollte. Und hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi… noch einer.

ps: Ist (ianal) ein Alias?

Nein. Das heißt: ‚I Am Not A Lawyer‘, ‚Ich bin kein Jurist‘.
Und das bedeutet, dass meine Aussagen mangels tiefergehender Kenntnisse mit Vorsicht zu genießen sind. Tut mir leid. :wink:+

Gruß
loderunner (ianal)

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