ein Provider zieht vom Konto eines Kunden per Lastschrift ohne jede Begründung einen Betrag ein. Der Kunde widerspricht und fordert den Provider auf, eine Rechnung zu stellen, anhand derer sich die Forderung prüfen ließe. Das interessiert den aber nicht, statt dessen schaltet er einen Anwalt ein und stellt eine Rechnung über „Schadenersatz Mahnung Rechtsanwalt“.
Und nun wird’s ominös: Die Kanzlei „gibt dem Kunden Gelegenheit“, den ursprünglich geforderten Betrag plus Schadenersatz zu überweisen, wobei sich der „Schadenersatz“ von 39,- auf 15,- reduziert, wenn fristgerecht bezahlt wird.
Wie vertragen sich derartige Angebote mit der Gebührenordnung für Anwälte? Was kann der Kunde tun, um zu einer nachprüfbaren Rechnung zu kommen und im Falle einer unberechtigten Forderung der Sache ein Ende zu bereiten? Wer weiß was?
google mal mit „online abzocke“
Ich war auch mal in solcher Situation und habe nach der ersten Zahlungsaufforderung überhaupt nicht reagiert, auch nicht auf das RA-Schreiben. Nach diesem war dann Ruhe. Egal was du antwortest, dass interessiert die nicht die Bohne.
Gruß
Otto
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Sorry, verstehe ich immer noch nicht. Sind das Prepaidkarten für ein Handy oder ein ganz normaler Postpaid-Handyvertrag oder ein Festnetzanschluss? Wie bekommt man laut Vertrag denn die Rechnung, gibt es eine Email oder einen Brief? Kann man die Rechnung online anschauen?
Gibt es einen monatlichen Festbetrag oder Gesprächskosten in unterschiedlicher Höhe?
Gruß
loderunner (ianal)
Nein. Das heißt: ‚I Am Not A Lawyer‘, ‚Ich bin kein Jurist‘.
Und das bedeutet, dass meine Aussagen mangels tiefergehender Kenntnisse mit Vorsicht zu genießen sind. Tut mir leid. +