Hallo!
Wie verhält es sich, wenn schon zu Lebzeiten der verheiratete Erbe einer Immobilie unwiderruflich im Grundbuch als uneingeschränkter Eigentümer nach dem Tod des Erblassers eingetragen ist, jedoch vor Ableben des Erblassers verstirbt und einen Ehepartner hinterläßt. Kann der Ehepartner aus dieser Grundbucheintragung Erbansprüche ableiten? Außer der Grundbucheintragung für den späteren Erben gibt es keine weitere testamentarische Verfügung des Erblassers.
Gruß scholastika
Hallo scholastika,
Wie verhält es sich, wenn schon zu Lebzeiten der
verheiratete Erbe einer Immobilie unwiderruflich im Grundbuch
als uneingeschränkter Eigentümer nach dem Tod des Erblassers
eingetragen ist,
Was genau soll denn da an welcher Stelle (in welcher Abteilung) im Grundbuch eingetragen sein?
Mir ist einiges unklar.
Gruß
Jörg Zabel
Auch hallo!
Ich nun wieder. Macht aber nix.
wenn schon zu Lebzeiten (des zukünftigen Erblassers) der
verheiratete noch-nicht- Erbe einer Immobilie
Könnte es sich da um eine Schenkung handeln?
Kann der Ehepartner aus dieser Grundbucheintragung
Erbansprüche ableiten?
Im Regelfall dürfte das wohl so sein, wenn einem Ehegatten etwas gehört.
Viele wichtige Details sind aber zu beachten. Und da Immobilien nicht zu drei Geld achtzig gehandelt werden, ist der Rat eines Anwaltes immer gut angelegtes Kapital.
Mit ratlosem Gruß
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Hallo!
Wie verhält es sich, wenn schon zu Lebzeiten der
verheiratete Erbe einer Immobilie unwiderruflich im Grundbuch
als uneingeschränkter Eigentümer nach dem Tod des Erblassers
eingetragen ist,
Bitte um Präzisierung, wie soll der Sachverhalt sein? Rechtlich gesehen ist der Satz, den du hier schreibst, nicht möglich wenn ich dich richtig verstanden habe.
Gruß
Tom