Party veranstallten

Hallo,
meine Frage würde auftauchen, wenn eine Gruppe Azubis eine Party veranstallten möchte. Dabei würden sie Eintritt verlangen und es zu einer öffentlichen Veranstaltung erklären. Evtl. Gewinne würden sie im nachhinein untereinander aufteilen.
Wäre es notwendig, Versicherungen abzuschließen oder einen Krankenwagen zu bestellen?
Was wäre mit Gema,…?
Gilt der Nichtraucherschutz?
Was wäre, wenn etwas passiert (Unfall, Randale,…)?
Wäre es von Vorteil, als Verein bürgerlichen Rechts zu gelten?

Vielen Dank schonmal
Simon

Hallo Simon,

Hallo,
meine Frage würde auftauchen, wenn eine Gruppe Azubis eine
Party veranstallten möchte.

Taucht deine Frage nun auf oder nicht?

Dabei würden sie Eintritt verlangen und es zu einer öffentlichen :Veranstaltung erklären.

Dann muß einer der Veranstalter einen Gewerbeschein besitzen.
P.S. Was verstehst du unter einer öffentlichen Veranstaltung? Wenn man Eintritt verlangt, kann es nicht mehr öffentlich sein. Eben weil es nicht mehr „offen“ ist. Dann ist es gewerblich.

Evtl. Gewinne würden sie im nachhinein untereinander aufteilen.

Am einfachsten ist es, auf 400,- € Basis abzurechnen.

Wäre es notwendig, Versicherungen abzuschließen oder einen
Krankenwagen zu bestellen?

Der Betreiber sollte tunlichst eine Haftpflichtversicherung für sein Gewerbe abschließen.
Ich habe noch nie einen Krankenwagen vor einer „normalen“ Disco Standby stehen sehen.

Was wäre mit Gema,…?

Die wäre zu bezahlen, klar. (Buch führen)

Gilt der Nichtraucherschutz?

Kommt auf das Bundesland an, gewöhnlich ja in geschlossenen Räumen.

Was wäre, wenn etwas passiert (Unfall, Randale,…)?

Siehe oben, Haftpflichtversicherung. Wegen Randale müssen Vorkehrungen getroffen werden, wenn damit zu rechnen ist. (Polizei vorab informieren)

Wäre es von Vorteil, als Verein bürgerlichen Rechts zu gelten?

Du meinst sicherlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Nein, eine Gewerbeanmeldung für 30,-- € im Rathaus reicht. Vorsicht, bis zu drei Monate Vorlaufzeit, bis das Finanzamt die Steuernummer erteilt. Eine GbR würde nur das Risiko auf die Gesellschafter aufteilen, man müsste eine Satzung beschleßen und, und, und

Schönen Gruß
John

Hallo,

meine Frage würde auftauchen, wenn eine Gruppe Azubis eine
Party veranstallten möchte.

Taucht deine Frage nun auf oder nicht?

Dabei würden sie Eintritt verlangen und es zu einer öffentlichen :Veranstaltung erklären.

Dann muß einer der Veranstalter einen Gewerbeschein besitzen.
P.S. Was verstehst du unter einer öffentlichen Veranstaltung?
Wenn man Eintritt verlangt, kann es nicht mehr öffentlich
sein. Eben weil es nicht mehr „offen“ ist. Dann ist es
gewerblich.

bist Du sicher, daß sich gewerblich und öffentlich ausschließen?

Mal abgesehen davon, daß EINE Veranstaltung mit Sicherheit keine nachhaltige selbständige Betätigung darstellt, was wiederum nach § 15 (2) EstG bedeutet, daß eben kein Gewerbe vorliegt.

Evtl. Gewinne würden sie im nachhinein untereinander aufteilen.

Am einfachsten ist es, auf 400,- € Basis abzurechnen.

Zwischen den Veranstaltern? Wie soll das gehen und was soll das bringen?

Der Betreiber sollte tunlichst eine Haftpflichtversicherung
für sein Gewerbe abschließen.
Ich habe noch nie einen Krankenwagen vor einer „normalen“
Disco Standby stehen sehen.

Aber bei Konzerten, Karnevalsumzügen und Schützenfesten doch schon, oder? Irgendwie könnte da doch etwas sein…

Gilt der Nichtraucherschutz?

Kommt auf das Bundesland an, gewöhnlich ja in geschlossenen
Räumen.

Eigentlich meist bei nicht rein privaten Veranstaltungen, was uns wieder zu der Frage bringt, ob sich öffentlich und gewerblich tatsächlich ausschließen.

Wäre es von Vorteil, als Verein bürgerlichen Rechts zu gelten?

Du meinst sicherlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR)
Nein, eine Gewerbeanmeldung für 30,-- € im Rathaus reicht.

Siehe oben: kein Gewerbe.

Vorsicht, bis zu drei Monate Vorlaufzeit, bis das Finanzamt
die Steuernummer erteilt. Eine GbR würde nur das Risiko auf
die Gesellschafter aufteilen, man müsste eine Satzung
beschleßen und, und, und

Für eine GbR braucht man keine Satzung, auch ohne explizite Gründung bilden mehrere Personen eine GbR und die Haftungsverteilung läßt sich zumindest im Außenverhältnis auch nicht anders regeln als es das BGB vorsieht.

Gruß
Christian

Hallo Simon,

ich weiß ja nicht, wann die Fete steigen soll, aber es gibt noch viel zu erledigen, wenn die wirklich öffentlich sein soll. Ich schließe mich Christian an, dass am leichtesten der Gewerbeschein zu bekommen wäre, aber nicht benötigt wird.

Schon um zu wissen, worauf Ihr Euch da einlasst, solltet Ihr lieber einen geschlossenen Personenkreis einladen, der dann noch jemanden mitbringen kann, den er kennt.

Vielleicht hilft das hier weiter:

http://abi.fh-bad-honnef.de/2008/download/Handbuch.pdf

Viele Grüße
EK