Hallo Simon,
Hallo,
meine Frage würde auftauchen, wenn eine Gruppe Azubis eine
Party veranstallten möchte.
Taucht deine Frage nun auf oder nicht?
Dabei würden sie Eintritt verlangen und es zu einer öffentlichen :Veranstaltung erklären.
Dann muß einer der Veranstalter einen Gewerbeschein besitzen.
P.S. Was verstehst du unter einer öffentlichen Veranstaltung? Wenn man Eintritt verlangt, kann es nicht mehr öffentlich sein. Eben weil es nicht mehr „offen“ ist. Dann ist es gewerblich.
Evtl. Gewinne würden sie im nachhinein untereinander aufteilen.
Am einfachsten ist es, auf 400,- € Basis abzurechnen.
Wäre es notwendig, Versicherungen abzuschließen oder einen
Krankenwagen zu bestellen?
Der Betreiber sollte tunlichst eine Haftpflichtversicherung für sein Gewerbe abschließen.
Ich habe noch nie einen Krankenwagen vor einer „normalen“ Disco Standby stehen sehen.
Was wäre mit Gema,…?
Die wäre zu bezahlen, klar. (Buch führen)
Gilt der Nichtraucherschutz?
Kommt auf das Bundesland an, gewöhnlich ja in geschlossenen Räumen.
Was wäre, wenn etwas passiert (Unfall, Randale,…)?
Siehe oben, Haftpflichtversicherung. Wegen Randale müssen Vorkehrungen getroffen werden, wenn damit zu rechnen ist. (Polizei vorab informieren)
Wäre es von Vorteil, als Verein bürgerlichen Rechts zu gelten?
Du meinst sicherlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Nein, eine Gewerbeanmeldung für 30,-- € im Rathaus reicht. Vorsicht, bis zu drei Monate Vorlaufzeit, bis das Finanzamt die Steuernummer erteilt. Eine GbR würde nur das Risiko auf die Gesellschafter aufteilen, man müsste eine Satzung beschleßen und, und, und
Schönen Gruß
John