Künstlersozialabgabe
Von: , Frage gestellt am Do, 6. Nov 2008
Hallo!
Angenommen, folgende Situation:
1 a) Ein Mann hat eine Werbeagentur (Einzelunternehmen), dann ist er laut der Künstlersozialkasse, dazu verpflichtet für die armen Künstler und Publizisten, Abgabe zu zahlen. Richtig oder Falsch?
1 b) Wenn dieser Mann eine GmbH für seine Werbeagentur gründet, ist er trotzdem abgabepflichtig und zwar muss hierbei sein Gehalt herhalten, dass er sich als Geschäftsführer auszahlt. Richtig oder Falsch?
1 c) Doch wie sieht es aus, wenn der Mann eine GmbH gründet, in der er eine weitere Person als Gesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer mit ins Boot nimmt. Ist eine GmbH überhaupt möglich mit 2 Gesellschafter und nur einer davon ist Geschäftsführer?
Dann würde in diesem Falle doch nur der Geschäftsführer (der leider nur ein paar Euro Gehalt bekommt) KSK-Abgabe leisten müssen, oder?
Randbemerkung zu den o.g. Aufgaben: Der Mann hat sich schon an die KSK gewandt, jedoch wurden ihm dort nur widersprüchliche und willkürliche Gesetzestexte als Antwort zugesandt. Was seine Wut über diese Ungerechtfertigkeit nicht im geringsten abschwächt.
Anmerkung der Moderation(C.J.): Unangemessene Wortwahl entfernt
Angenommen, folgende Situation:
1 a) Ein Mann hat eine Werbeagentur (Einzelunternehmen), dann ist er laut der Künstlersozialkasse, dazu verpflichtet für die armen Künstler und Publizisten, Abgabe zu zahlen. Richtig oder Falsch?
1 b) Wenn dieser Mann eine GmbH für seine Werbeagentur gründet, ist er trotzdem abgabepflichtig und zwar muss hierbei sein Gehalt herhalten, dass er sich als Geschäftsführer auszahlt. Richtig oder Falsch?
1 c) Doch wie sieht es aus, wenn der Mann eine GmbH gründet, in der er eine weitere Person als Gesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer mit ins Boot nimmt. Ist eine GmbH überhaupt möglich mit 2 Gesellschafter und nur einer davon ist Geschäftsführer?
Dann würde in diesem Falle doch nur der Geschäftsführer (der leider nur ein paar Euro Gehalt bekommt) KSK-Abgabe leisten müssen, oder?
Randbemerkung zu den o.g. Aufgaben: Der Mann hat sich schon an die KSK gewandt, jedoch wurden ihm dort nur widersprüchliche und willkürliche Gesetzestexte als Antwort zugesandt. Was seine Wut über diese Ungerechtfertigkeit nicht im geringsten abschwächt.
Anmerkung der Moderation(C.J.): Unangemessene Wortwahl entfernt
