Re^2: Künstlersozialabgabe
Wenn das ganze ein Einzelunternehmen ist und er keine
Mitarbeiter hat, für wenn soll er dann Künstlersozialabgabe
bezahlen? Oder beschäftigt er viele freie Mitarbeiter?
Künstlersozialabgabe zahlt man nur dann, wenn man
künstlerische Leistungen von freiberuflichen Künstlern bezieht
& bezahlt. Für die Arbeiten, die der Mann für seine
Auftraggeber ausführt, muss nicht er, sondern der jeweilige
Auftraggeber die Abgabe bezahlen.
Ja, ich gebe dir recht, dies wäre logisch, nachvollziehbar und fair. Die KSK sagt jedoch anders:
"gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind alle Unternehmen zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben. Private Unternehmen und Betriebe (z.B. GmbH) können ebenso abgabepflichtig sein, wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten, eingetragene Vereine und andere Personengemeinschaften. Auch die steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit ändert nichts daran, dass Künstlersozialabgaben gezahlt werden müssen."
Und soviel zur Abgabepflicht für Firmen, die Werbung macht bzw. machen lässt:
"Alle Entgelte, die an einen selbständigen Künstler oder Publizisten für eine künstlerische oder publizistische Leistung gezahlt werden, unterliegen der Abgabepflicht. Außerdem gehören auch Zahlungen an Künstler/Publizisten zur Bemessungsgrundlage, die als Gewerbetreibende, Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG oder KG) am Markt auftreten. Ausgenommen sind lediglich Zahlungen an juristische Personen (z.B. GmbH). Neben den Honoraren. Lizenzen usw. gehören auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten zu den abgabepflichtigen Entgelten."
Das bedeutet also, dass alle Werbeagenturen egal ob freischaffend (also KSK-pflichtversichert) oder gewerblich Abgabe leisten müssen. So also auch der Mann mit dem Einzelunternehmen - und zwar auf alle Netto-Einnahmen. Und zwar nicht nur auf kreative Leistungen sondern auch alle weiteren Aufwendugnen die weiterverrechnet werden, wie Satzkosten, Programmierung, Druckkosten etc. - so die KSK.
Oder verstehe ich da jetzt doch was falsch? Kann mir vielleicht auch jemand erklären was es bedeutet "Werbung für Dritte" zu machen? Wenn eine Werbeagentur für einen Kunden Werbung macht, wo ist dann da der Dritte?? Bin total verwirrt!
Wenn er als Greschäftsführer ein Angestelltengehalt von seiner
GmbH erhält, ist er kein freiberuflicher Künstler mehr. Also
wieso sollte die GmbH hier Künstlersozialabgabe bezahlen? Um
so mehr, da "Geschäftsführer" ja keine künstleriosche
Tätigkeit ist. Allerdings muß die GmbH in der Regel die ganz
normalen Sozialabgaben bezahlen ... viel gewonnen ist da also
nicht.
Wenn die GmbH allerdings dem Geschäftsführer ein Honorar für
künstlerische Tätigkeit auszahlt, wird die
Künstlersozialabgabe fällig, denn nun ist ja (anders als im
ersten Fall) die GmbH der Auftraggeber. Der Auftraggeber der
GmbH ist nicht abgabepflichtig, denn er beauftragt ja eine
GmbH, keinen Freiberufler.
Hierzu steht folgendes im KSK-Gesetz:
"Zu berücksichtigen ist, das auch Gewinnanteile und Vergütungen an Gesellschafter oder GEsellschafter-Geschäftsführer einer juristischen Person (z.B.. GmbH) für selbständige künstlerische od., publizistische Werke oder Leistungen zur Bemessungsgrundlage gehören. Beispiel: Ein gesellschafter, der für eine Tätigkeit eine feste mtl. Vergütung von 5000 Euro erhält und aufgrund seiner Gesellschaftsanteile maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft hat, arbeitet für den Kunden Werbekonzepte und -entwürfe aus und überwacht die Umsetzung derselben. Die Hälfte seiner Arbeitszeit muss er für allgemeine Verwaltungs- und Organisationsaufgaben aufwenden.
Da der Gesellschafter künstlerische Leistungen für die Gesellschaft erbringt und wegen seines maßgeblichen Einflusses auf die Geschicke der Gesellschaft auch selbständig tätig ist, ist das gesamte Jahresgehalt in Höhe von 60000 der KSK zu melden. Eine Aufteilung der Vergütung in einen künstlerischen und einen Verwaltungskosten-Anteil kommt nicht in Betracht..."
Hm???