Telekom bucht (unrechtmässig) Geld ab

Hallo liebe Forengemeinde,

angenommen: jemand zieht 09/2007 von Bayern nach NRW. Kurz vor dem Umzug erhält er noch einen Brief von der Telekom in dem ein Internet/Telefontarif umgebucht wurde, weil man das ja wollte. Also ruft man dort an, und sagt nö will man nicht, man zieht doch um, und will eigentlich kündigen, ob das auch am Telefon geht? Der Telekommann sagt ja, verbindet einen weiter und dort kündigt man. Schön alles erledigt, jetzt kann man sich in Umzugsstress stürzen. Und leider auch keinen schriftlichen Nachweis.

Ein Jahr später würde man dann feststellen, dass die Telekom weiterhin einen BEtrag, sagen wir so etwas über 40 Euro abbucht, man aber irgendwie nie geschalten hat, weil man immer dachte, das es das Handy ist und, weil man auch nie eine Rechnung bekommen hat(es wäre nie eine Rechnung ins Haus geflattert, ob jetzt Umzugsbedingt oder dieser Onlinerechnungsgeschichte) , und ja man etwas „dämlich“ war. (Soll ja vorkommen)

Man ruft dann mal an bei der Telekom, und erzählt, dass man seit einem Jahr umgezogen ist und doch gekündigt hätte. Tatsächlich exestiert noch immer die alte Nummer und der Vertrag, aber keine Kündigung. Man solle das mal alles schön aufschreiben und zur Telekom schicken, dann würde man sein Geld auch wiedersehen.

Hier die logische Frage, hätte man Chancen sein Geld wiederzusehen?
Angenommen der Nachmieter hatte auch einen Telefon/Internetanschluss, würde sowas dann nicht auffallen?

Wäre schön von euch zu hören. Danke.

Hallo,

dieser jemand könnte sich in so einem Fall mal diesen Artikel durchlesen oder das Video dazu ansehen:
http://www.br-online.de/ID1222105954472.xml

Da dies zudem ein klassischer Fall wäre, könnte sicherlich die Verbraucherzentrale entsprechende Handlunshinweise geben.
http://www.vzbv.de/go/fragen/verbraucherberatung/ind…

Liebe Grüße und toi, toi,toi

Stefanie

Hallo,

dieser jemand könnte sich in so einem Fall mal diesen Artikel
durchlesen oder das Video dazu ansehen:
http://www.br-online.de/ID1222105954472.xml

dass dass so einfach geht, verstehe ich nicht.

Denn der Anbieter hat doch die Pflicht, die Leute schriftlich auf ihr Widerrufsrecht hinzuweisen, da ein telef. Vertragabschluss doch dem Fernabsatzgesetz unterliegt. Wenn dies unterbleibt, kann man sich doch darauf berufen.

Zumindest kam ich mit einer solchen Argumentation aus einem Vertrag raus.

Ob auch die Pflicht beteht, die geänderten Vertragbedingungen und die 2-Jahres Bindung mitzuteilen weiß ich allerdings nicht.

Agnes

In diesem Fall wurde auch nichts umgebucht, weil ja wiedersprochen wurde, nur man würde ja gleich beim Telekomman an der STrippe kündigen wollen, was der auch bejaht, und behauptet ja gemacht, alles gekündigt. Nur ein Jahr später läuft das ja immernoch. Und beim Service wird behauptet, dass keine Kündigung vorliegt.

Aber das mit der Verbraucherzentrale ist eine Idee die mir auch schon gekommen ist.

gruss

Kündigungen würde ich immer schriflich machen!

Meist steht es auch in den AGB, dass diese der Schriftform bedürfen. Ich habe es auch schon telefonisch gemacht, aber immer um schriftliche Bestätigung gebeten. Kann klappen, muss aber nicht.

Daher besser immer schriftlich kündigen.

Agnes