Hallo zusammen,
Infos über Urheberrechte an Bildern sind inzwischen überall zu bekommen, folgende Frage wird aber nirgends behandelt, hätte jemand einen Tipp für mich …?
Angenommen man möchte einen Internetshop öffnen und CDs dadrin
verkaufen, um keine Abmahnung wegen Bilderklau zu erhalten, macht man
die Bilder selber, sprich scannt die CDs ein. Da die Bilder schöner
sind ohne die PlastikCDhülle scannt man erneut die Covers der CDs
direkt, ohne die Plastik-CD-Hülle.
Wären a) die eingescannte Bilder einer gesamten CD (Cover in der Hülle), oder b) die
eingescannte Bilder der Covers einer CD
abmahnungsfähig?
Denn, die Person die den Design für die Covers gemacht hat, hat wohl
auch die Urheberrechte daran, oder nicht?
Und die fiktive Person die den Onlineshop hat, machte zwar die Bilder selber,
diese aber stellen die geistige Arbeit des Designers dar,
oder sehe ich dies falsch?
Wäre es gefahrenbehaftet oder nicht für den Inhaber des Onlineshops
solche selbst eingescannte Bilder in seinem Shop einzustellen?
Für die Antwort vielen Dank.
Katharina