Unterstellung

hallo liebe leute

folgendes : anwalt A schreibt in einem brief an anwalt B eine böswillige unterstellung, das die kindesmutter C sozusagen „krankfeiert“…das ist einfach nicht so, kann man da rechtlich irgendwie vorgehen und wenn ja wie nennt sich das ? „mutwillige unterstellung“, „böswillige unterstellung“ oder wie ?
hat die anzeige wenn dann aussicht auf erfolg ??

gruß, pinguin

Hallo pinguin,

also wenn, dann würde vielleicht §186 STGB greifen, „üble Nachrede“.

Gruß

Awful Annie

Hallo,

also wenn, dann würde vielleicht §186 STGB greifen, „üble
Nachrede“.

Glaube ich nicht, da die behauptung nicht verbreitet wird und die öffentliche Meinung nicht beeinflusst.
Gruß
loderunner (ianal)