Copyright

Person A kauft sich von Firma XY Software, die sich ausschliesslich mit Fussball beschäftigt.

Person A schreibt diese Software dann auf eine andere Sportart um, die nichts mehr mit Fussball zu tun hat und ändert die Benutzeroberfläche.

Erlischt dann das Copyright von Firma XY, da diese das ändern des Codes auch ofiziell erlauben?

Gruss

Wasserlasser

Hallo Wasserlasser

Erlischt dann das Copyright von Firma XY, da diese das ändern
des Codes auch ofiziell erlauben?

Das müsste in den Nutzungs- und Lizenzbedingungen zu finden sein.

Copyright heisst in Deutschland Urheberrecht.

Gruss
Heinz (IANAL)

Erlischt dann das Copyright von Firma XY, da diese das ändern
des Codes auch ofiziell erlauben?

Das mit Sicherheit nicht, Christian,

falls du ein Open Source Projekt meinst, dann sind derlei Änderungen allerdings erlaubt.

Ansonsten käme es schon darauf an, ob das Endprodukt nun als eigene Kreation durchgeht oder doch nur eine Kopie ist.

Gruß!

Horst

Person A schreibt diese Software dann auf eine andere Sportart
um, die nichts mehr mit Fussball zu tun hat und ändert die
Benutzeroberfläche.

Schon das ist nicht erlaubt.

UrHG

§ 69a Gegenstand des Schutzes
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.

§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:
[…]
2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. 2Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;

Erlaubt ist nur wenig:
§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
3) Der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Programms Berechtigte kann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms geschieht, zu denen er berechtigt ist.

§ 69e Dekompilierung
(1) Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne des § 69c Nr. 1 und 2 unerläßlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person oder in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen;
2.
die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen sind für die in Nummer 1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht;
3.
die Handlungen beschränken sich auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.

(2) Bei Handlungen nach Absatz 1 gewonnene Informationen dürfen nicht

zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden,
2.
an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, daß dies für die Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist,
3.
für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche anderen das Urheberrecht verletzenden Handlungen verwendet werden.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind so auszulegen, daß ihre Anwendung weder die normale Auswertung des Werkes beeinträchtigt noch die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers unzumutbar verletzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Person A schreibt diese Software dann auf eine andere Sportart
um, die nichts mehr mit Fussball zu tun hat und ändert die
Benutzeroberfläche.

Schon das ist nicht erlaubt.

Es sei denn, es ist erlaubt.

Was hier wohl laut Ursprungsposting der Fall ist:

da diese das ändern des Codes auch ofiziell erlauben?

Gruß

Schon das ist nicht erlaubt.

Es sei denn, es ist erlaubt.

Was hier wohl laut Ursprungsposting der Fall ist:

da diese das ändern des Codes auch ofiziell erlauben?

Ok, sorry, den letzten Satz des Postings hatte ich wohl überlesen.
Dann ist die Antwort natürlich absolut korrekt genau in die Nutzungsbedingen zu schauen.