Vertragsrecht - Rücktritt

Von: , Frage gestellt am Mo, 10. Nov 2008

Hallo,

ich studiere nen bissel Recht und habe da mal einen schönen Fall konstruiert, wo ich aber mit der Lösung nicht ganz klar komme:

Herr X hat am 16.04.08 ein Auto beim Autohaus bestellt. Genannter Liefertermin war 07.2008. Sein bisheriges Auto sollte im Gegenzug durch dieses Autohaus angekauft werden.

Der Liefertermin verzögerte sich, das Autohaus drängte zum Verkauf des bisherigen Wagens (wegen Kilometerstand etc.). Der Verkauf erfolgte Ende September 2008. Das Guthaben zw. Verkaufswert und Restdarlehen (700 EUR) soll zur Anzahlung für den Neuwagen genommen werden
Das Autohaus sagte per Email einen Leihwagen auf Kosten des Autohauses ab 17.11.08 zu. Desweitere wurden in dieser Email 500 EUR als "Entschädigung" vereinbart, welche vom direkten Kaufpreis abgezogen werden.

Herr X war sehr enttäuscht von der ganzen verzögerten Abwicklung und schrieb am 01.11.08 seinen Rücktritt vom Vertrag gemäß den Verkaufsbedingungen des Autohauses, in denen es heißt, dass der Käufer ein Recht auf Rücktritt hat, wenn das Autohaus in Lieferverzug kommt- > eine angemessene Frist nach der 6-Wochen-Frist nach unverbindlichen Liefertermin (in dem Fall 07.2008).
Als angemessene Frist setze Herr X 3 Wochen zur Lieferung des Neuwagens, sprich bis zum 24.11.08.
Diesen Rücktritt gab er persönlich am 03.11.08 beim Autohaus ab und ließ sich den Empfang auf einer Kopie bestätigen.
Der Autoverkäufer zog mit einem breiten Grinsen eine Bestellbestätigung des Neuwagens hervor, aus der hervorgeht, dass Ende Januar 2009 erst der Liefertermin sei.
Desweiteren könnte Herr X erst ab 19.11.08 einen Leihwagen bekommen.
Diese Bestellbestätigung habe Herr X nie erhalten.
Nun wartet Herr X auf einen Reaktion seines Rücktrittes.

Wie sind die Rechte des Herrn X?
Hat er Anspruch auf Rücktritt? Sind 3 Wochen eine angemessene Frist?
Was passiert mit den 700 EUR Guthaben, welches mit zur Anzahlung genommen werden sollte?
Sollte Herr X kein Rücktrittsrecht haben, hat er dann aber Anspruch auf den per Email zugesagten Leihwagen ab 17.11.08 oder hat das Autohaus freie Handhabung?


Ich würde mich sehr freuen, wenn wir jemand in diesem Fall weiterhelfen könnte :o)

Vielen Dank!

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Vertragsrecht - Rücktritt

    Kann mir hier niemand weiterhelfen?

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Vertragsrecht - Rücktritt

      Kann mir hier niemand weiterhelfen?
      Hallo,

      die Frage ist hier, welcher Liefertermin denn nun verienbart wurde. Offensichtlich sind Käufer und Verkäufer hier ja unterschiedlicher Ansicht. Ohne diese Frage zu klären ist alles weitere Kaffeesatzleserei.

      Gruß

      S.J.

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Vertragsrecht - Rücktritt


        Hallo,

        die Frage ist hier, welcher Liefertermin denn nun verienbart
        wurde. Offensichtlich sind Käufer und Verkäufer hier ja
        unterschiedlicher Ansicht. Ohne diese Frage zu klären ist
        alles weitere Kaffeesatzleserei.

        Gruß

        S.J.
        Hallo,

        tjo, das ist ja das Problem. Als die Bestellung des Wagens getätigt wurde (16.04.08) wurde als unverbindlicher Liefertermin 07.2008 gesagt -> steht auch in der Bestellung.
        In der eigentliche Bestellbestätigung, die dem Autohaus vorliegt, aber nicht Herrn X, steht ein Liefertermin von Ende Januar 2009.

        Nun ist die Frage welcher Termin rechtlich anzuerkennen ist.

        Herr X geht von 07.2008 und das Autohaus von Ende Januar 2009 aus. Die Spanne ist enorm -> 6 Monate.
        Hätte Herr X zuvor von diesem langen Liefertermin Kenntnis gehabt, dann wäre er die Bestellung nie eingegangen.

        Dass man eine Bestellbestätigung innerhalb von 4 Wochen nach Bestellung erhalten muss gilt nur unter juristischen Personen, oder auch bei Privatpersonen?

        Ob man hier nicht dem Autohaus Absicht bezüglich des stark abweichenden Liefertermin unterstellen könnte, um Käufe abzuschließen ist sicher ein anderes Thema.

        Entscheiden ist letzten Endes, welcher Termin nun rechtsverbindlich ist?!?

        • Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
          Re^4: Vertragsrecht - Rücktritt

          Hallo, tjo, das ist ja das Problem. Als die Bestellung des Wagens
          getätigt wurde (16.04.08) wurde als unverbindlicher
          Liefertermin 07.2008 gesagt -> steht auch in der
          Bestellung.
          Unverbindlich heißt unverbindlich. Diesen Termin kann man nicht als verbindlich ansehen. In der eigentliche Bestellbestätigung, die dem Autohaus
          vorliegt, aber nicht Herrn X, steht ein Liefertermin von Ende
          Januar 2009.

          Nun ist die Frage welcher Termin rechtlich anzuerkennen ist.
          Im Zweifel der in der Bestätigung. Herr X geht von 07.2008 und das Autohaus von Ende Januar 2009
          aus. Die Spanne ist enorm -> 6 Monate.
          Bei Autos gibt es durchaus solche Lieferzeiten. Hätte Herr X zuvor von diesem langen Liefertermin Kenntnis
          gehabt, dann wäre er die Bestellung nie eingegangen.
          Da hätte er sich einen früheren verbindlichen Liefertermin bestätigen lassen müssen. Dass man eine Bestellbestätigung innerhalb von 4 Wochen nach
          Bestellung erhalten muss gilt nur unter juristischen Personen,
          oder auch bei Privatpersonen?
          Weder noch. Ich kenne keine derartige Regel.

          Gruß

          S.J.

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