Vertragsrecht - Rücktritt
Von: , Frage gestellt am Mo, 10. Nov 2008
Hallo,
ich studiere nen bissel Recht und habe da mal einen schönen Fall konstruiert, wo ich aber mit der Lösung nicht ganz klar komme:
Herr X hat am 16.04.08 ein Auto beim Autohaus bestellt. Genannter Liefertermin war 07.2008. Sein bisheriges Auto sollte im Gegenzug durch dieses Autohaus angekauft werden.
Der Liefertermin verzögerte sich, das Autohaus drängte zum Verkauf des bisherigen Wagens (wegen Kilometerstand etc.). Der Verkauf erfolgte Ende September 2008. Das Guthaben zw. Verkaufswert und Restdarlehen (700 EUR) soll zur Anzahlung für den Neuwagen genommen werden
Das Autohaus sagte per Email einen Leihwagen auf Kosten des Autohauses ab 17.11.08 zu. Desweitere wurden in dieser Email 500 EUR als "Entschädigung" vereinbart, welche vom direkten Kaufpreis abgezogen werden.
Herr X war sehr enttäuscht von der ganzen verzögerten Abwicklung und schrieb am 01.11.08 seinen Rücktritt vom Vertrag gemäß den Verkaufsbedingungen des Autohauses, in denen es heißt, dass der Käufer ein Recht auf Rücktritt hat, wenn das Autohaus in Lieferverzug kommt- > eine angemessene Frist nach der 6-Wochen-Frist nach unverbindlichen Liefertermin (in dem Fall 07.2008).
Als angemessene Frist setze Herr X 3 Wochen zur Lieferung des Neuwagens, sprich bis zum 24.11.08.
Diesen Rücktritt gab er persönlich am 03.11.08 beim Autohaus ab und ließ sich den Empfang auf einer Kopie bestätigen.
Der Autoverkäufer zog mit einem breiten Grinsen eine Bestellbestätigung des Neuwagens hervor, aus der hervorgeht, dass Ende Januar 2009 erst der Liefertermin sei.
Desweiteren könnte Herr X erst ab 19.11.08 einen Leihwagen bekommen.
Diese Bestellbestätigung habe Herr X nie erhalten.
Nun wartet Herr X auf einen Reaktion seines Rücktrittes.
Wie sind die Rechte des Herrn X?
Hat er Anspruch auf Rücktritt? Sind 3 Wochen eine angemessene Frist?
Was passiert mit den 700 EUR Guthaben, welches mit zur Anzahlung genommen werden sollte?
Sollte Herr X kein Rücktrittsrecht haben, hat er dann aber Anspruch auf den per Email zugesagten Leihwagen ab 17.11.08 oder hat das Autohaus freie Handhabung?
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir jemand in diesem Fall weiterhelfen könnte :o)
Vielen Dank!
