Rücktritt vom Vertrag per E-Mail Möglich?

angenommen jemand würde etwas im Internet kaufen und der Verkäufer ist ein Händler, hat man ja das Recht vom Vertrag innerhalb von einer Monat zurück zu tretten.
Kann man dann Rücktritt auch per Mail schreiben oder muss es unbedingt schriftlich (per Brief) sein?
Wie ist es wenn der Händler drauf besteht den Rücktritt vom Vertrag schriftlich zu machen und nicht per Mail?

Hallo!

angenommen jemand würde etwas im Internet kaufen und der
Verkäufer ist ein Händler, hat man ja das Recht vom Vertrag
innerhalb von einer Monat zurück zu tretten.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen meinst du vermutlich. Da ist die Frist allerdings 14 Tage, wohl nur bei Ebay ein Monat.

Kann man dann Rücktritt auch per Mail schreiben oder muss es
unbedingt schriftlich (per Brief) sein?

Textform verlangt das Gesetz, das schließt Email ein, aber auch z.B. FAX.

Wie ist es wenn der Händler drauf besteht den Rücktritt vom
Vertrag schriftlich zu machen und nicht per Mail?

IANAL, aber das wird er nicht können, da es eine Änderung zum Nachteil des Verbrauchers wäre.

BTW: Ein „Hallo“ und „Gruß“ kommt hier immer gut an.

Gruß,
Jan

Hallo!

Textform verlangt das Gesetz, das schließt Email ein

Das wäre mir neu, wo kann man das nachlesen?

Gruß
Stefan

IANAL,

???

was heißt das? sieht nicht stubenrein aus :smile:

-))

I am not a lawer…

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aha.

mediziner aber offenbar auch nicht… ;-9

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Textform verlangt das Gesetz, das schließt Email ein

Das wäre mir neu, wo kann man das nachlesen?

Logischerweise im Gesetz. BGB § 355 Abs. 1.

HTH
IANAL

Textform verlangt das Gesetz, das schließt Email ein

Das wäre mir neu, wo kann man das nachlesen?

Logischerweise im Gesetz. BGB § 355 Abs. 1.

wo steht denn da, dass E-Mail = Textform?

Gruß

S.J.

Hallo,

Textform verlangt das Gesetz, das schließt Email ein

Das wäre mir neu, wo kann man das nachlesen?

§ 126b BGB

http://de.wikipedia.org/wiki/Textform

Gruß

S.J.

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Google hilft weiter…
http://www.europa-lehrmittel.de/4dcgi/downloads?file…
Man beachte Seite 2…

Grüße
Deli

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Dir vielleicht
Du brauchst mir nicht das deutsche Rechtssystem zu erklären.

Ich habe ja nicht die Aussage selbst angezweifelt. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die genannte Quelle falsch ist, denn BGB §355 regelt lediglich, dass ein Widerruf in Textform erfolgen kann. Im BGB §355 steht aber nicht, dass eine E-Mail der Textform entspricht, so es hier behauptet wurde. Das wird vielmehr in § 126b geregelt.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du brauchst mir nicht das deutsche Rechtssystem zu erklären.

Wow, brauchst dich doch nicht gleich auf den Schlips getreten fühlen…

Ich habe ja nicht die Aussage selbst angezweifelt. Ich habe
lediglich darauf hingewiesen, dass die genannte Quelle falsch
ist, denn BGB §355 regelt lediglich, dass ein Widerruf in
Textform erfolgen kann. Im BGB §355 steht aber nicht, dass
eine E-Mail der Textform entspricht, so es hier behauptet
wurde. Das wird vielmehr in § 126b geregelt.

Gruß

S.J.

Textform verlangt das Gesetz, das schließt Email ein

Das wäre mir neu, wo kann man das nachlesen?

Logischerweise im Gesetz. BGB § 355 Abs. 1.

wo steht denn da, dass E-Mail = Textform?

Gruß

S.J.

http://www.europa-lehrmittel.de/4dcgi/downloads?file…
Man beachte Seite 2…

Grüße
Deli

du hast geschrieben, wo das steht, also habe ich geantwortet mit Quelle. Das du irgendwo im Baum den Artikel §126b schon erwähnt hast, hab ich nicht gesehen. Ich entschuldige mich VIELMALS für dieses „Versehen“.

Gruß
Deli (die die Freundlichkeit in letzter Zeit immer wieder vermisst)

Leute ich will mich bei euch bedanken.
Ihr habt mir sehr geholfen. ihr seit echt Super :smile: