Kinder klären termine an besuchswochenenden selbst

hallo!
steht irgendwo geschrieben, wie es gehandhabt werden soll, wenn 11 jährige kinder am besuchswochenende des außerhalb wohnenden vaters termine (konzerte, geburtstage) zu hause haben?

ist der vater verpflichtet, diese zu gewährleisten?
„muß“ das kind die möglichkeit der wahrnehmung dieser termine mit dem vater absprechen (der das kind lieber mit zu sich nach hause nehmen möchte?)

was wäre das das kindeswohl? kind bei papa oder kind bei feier?

ich finde nur sachen im netz, in denen es darum geht, dass der vater sich NICHT kümmert und zumkümmern gebracht werden soll. was, wenn es eher umgekehrt ist.

danke

tilli

hallo,

als erfahrenes scheidungskind würde ich den hier natürlich fiktiven parteien vorschlagen, das vaterwochenende einfach auf die nächste woche zu verschieben.

viele komplizierte regelungen wie: wer holt mich und bringt mich wohin, warum ist mama sauer oder papa deswegen beleidigt, obwohl ich selbst nichts dafür kann? - fallen dann weg.

nur als idee.
lg Birgit

nicht schlecht.
es sollten häufiger ex-scheidungskinder antworten.
die können wahrscheinlich am meisten bewirken.
vielen dank!

Moin,

mal ehrlich - wenn man für soetwas Selbstverständliches die Antwort eines Scheidungskindes benötigt sollte man sich Gedanken machen ob man verstanden hat worum es bei der Regelung geht.

Gruß
Bernd
*der sich fragt was passiert wenn das Kind mal krank ist - wird dann ein Krankenwageng eordert um das Kind zum Vater zu bringen??*

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Moin,

mal ehrlich - wenn man für soetwas Selbstverständliches die
Antwort eines Scheidungskindes benötigt sollte man sich
Gedanken machen ob man verstanden hat worum es bei der
Regelung geht.

nein, hier im rechtsforum sicher nicht, aber im allgemeinen können antworten von leuten, die die materie aus erfahrung kennen, viel helfen.

Gruß
Bernd
*der sich fragt was passiert wenn das Kind mal krank ist -
wird dann ein Krankenwageng eordert um das Kind zum Vater zu
bringen??*

DAS verstehe ich nun wirklich nicht.

Hallo,

als erfahrenes scheidungskind würde ich den hier natürlich
fiktiven parteien vorschlagen, das vaterwochenende einfach auf
die nächste woche zu verschieben.

Was Du wahrscheinlich nicht weißt, da bereits im Eltern-Kinder-Brett gepostet: Hier ging es darum, dass das entsprechende WoEnde bereits verschoben wurde. Vom Vater.

Und auch als Betroffener:
Ein ewiges Hin- und Hergeschiebe der WoEnden ist nicht die Lösung. Eine halbwegs feste Regelung sollte schon sein, damit sich Kinder UND Eltern darauf verlassen können und auch Termine planen können.

Eine Möglichkeit wäre, die Termine monatlich im Voraus mit Kindern UND beiden Elternteilen abzustimmen, da es in diesem Alter eben auch schon „eigene Terminplanungen“ gibt.

Grüße
Didi

Was Du wahrscheinlich nicht weißt, da bereits im
Eltern-Kinder-Brett gepostet: Hier ging es darum, dass das
entsprechende WoEnde bereits verschoben wurde.

in DIESER frage ging es mir darum, ob es überhaupt rechtlicherseits regelungen gibt, auf die man sich stützen könnte.

im elternbrett ging es um das „wie machen wir oder andere das am schlausten?“

grüße
tilli

Hallo,

bei nur sehr wenigen Krankheiten muss ein Umgang ausfallen. Dazu müssen schon weitere Hinternisse dazu kommen. Also wenn der umgangsberechtigte Elternteil kein Auto hat und mit dem Kind noch viele Kilometer in öffentlichen Verkehrsmitteln mit mehrmaligen Umsteigen den Weg zu seiner Wohnung zurücklegen muss. Oder wenn totale Bettruhe verordnet wird.

In solchen Fällen sollte man dem Kind eine Freude machen und den Umgangsberechtigten ans Bett des Kindes setzen. Dort kann er erzählen und vorlesen.

Der Umgang soll dem Kind den Alltag beim umgangsberechtigten Elternteil vermitteln. Alltag wäre auch, wenn die Eltern noch zusammenleben würden, dass der Papa mal Fieber messen tut oder den Hustensaft füttert. Er kann das Kind eincremen und das Erbrochene wegwischen.

Wenn ein Kind zur Untersuchung zum Arzt gebracht werden kann, kann es auch einen normalen Umgang (Vater holt mit Auto ab, Fahrtzeit ist nicht ewig lange) wahrnehmen.

Leider empfinden viele umgangsberechtigte Eltern es so, dass vom betreuenden Elternteil absichtlich Aktivitäten des Kindes auf die Umgangswochenende gelegt werden.

Ist auch häufig so. Hier rede ich nicht von einem Kindergeburtstag wo es überraschend eingeladen wurde.

Sondern von Vereinsaktivitäten die naturgemäß regelmässig an den Wochenende stattfinden. Es ist schon vorgekommen, dass Vereine extra ausgesucht wurden, wo z. B. das Training auch immer Samstags ist. Papa darf dann, wenn es hoch kommt, dabei zuschauen und der effektive gemeinsame Zeitraum mit dem Kind wird dadurch reduziert.

Vereine geben, wenn sie gut organisiert sind, schon lange Zeit vorher ihre Spiel- oder Aufführungstermine bekannt. Man kann dann mit dem Umgangselternteil anhand dieser Termine die Umgänge GEMEINSAM festlegen.

Kommt was Wichtiges an den Umgangswochenenden dazwischen, sollte automatisch Ersatz angeboten werden. Dieser Ersatztermin sollte GEMEINSAM mit dem anderen Elternteil gefunden werden. Es müssen ja nicht immer Wochenende sein.

Wenn demnächst ein schulfreier Feiertag kommt oder irgendwelche Kurzferien, Brückentage usw. können dorthin die Ersatztermine geschoben werden.
Ferien kann man verlängern oder mal etwas Besonderes vorschlagen. Beispielsweise dass der Papa als Ersatz mal den Heiligen Abend mit dem Kind verbringen kann, dafür aber auf den zweiten Umgangstag verzichtet.

Man sollte immer eines bedenken: das Kind benötigt BEIDE ELTERN! Eltern benötigen nicht unbedingt ihr Kind, aber Kinder benötigen unbedingt ihre Eltern.

Mit zu starren und unflexiblen Regelungen schadet man nicht nur dem anderen Elternteil sondern überwiegend dem Kind. Im Interesse des Kindes sollten die Eltern in der Lage sein eine Konsenz zu finden. Natürlich heißt flexibel nicht chaotisch. Eine gewisse Struktur muss in den Umgang als Minimum hinein. Es spricht aber nix dagegen, wenn das Kind mehr Umgang hat, als als Minimum festgelegt ist oder wenn es (falls der Papa in der Nähe wohnt) einfach bei ihm vorbeischaut.

Aber auch Väter oder umgangsberechtigte Mütter haben mal am Umgangswochenende überraschende Termine. Beispielsweise kann er zur Hochzeit der Schwester eingeladen sein, die in weiterer Ferne stattfindet oder den Trauzeugen beim besten Freund machen sollen. Auch kann es sein, dass sein Verein mal etwas Wichtiges für das Wochenende festgelegt hat.

Was spricht dagegen, es im Interesse des Kindes auch mal flexibel zu handhaben? Umgekehrt kommt der Vater dann sicher der Mutter entgegen, wenn der Geburtstag der mütterlichen Oma am Umgangswochenende gefeiert werden soll. Oder der Vater nimmt zusätzlich das Kind, wenn Mama von ihrem neuen Partner ins Theater eingeladen wird.

Es gibt immer mehr Fälle, wo die Gerichte für nicht funktionierenden Umgang Zwangsgelder androhen. Mir ist vor Kurzem ein Fall zu Ohren gekommen, da hat das Gericht gleich 25.000 Euro gegen BEIDE Eltern angedroht.

Immer mehr Gerichte ärgern sich über unnötige und vermeidbare Verfahren, weil Eltern engstirnig und egoistisch den Umgang ausgestalten, ohne dabei an das Kind zu denken. Eltern sollten an das Kind denken und nicht in Kategorien von „mein Wochenende“ und „Dein Wochenende“.

Gruß
Ingrid

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Hi tilli,

in DIESER frage ging es mir darum, ob es überhaupt
rechtlicherseits regelungen gibt, auf die man sich stützen
könnte.

Das hat sich nicht so gelesen, nachdem Du Birgits Antwort gut fandest und die rein gar nichts mit rechtlichen Regelungen zu tun hatte.

Es gibt rechtliche Regelungen hierzu, aber wenn das Kind nicht will, kann man nichts machen. Den Umgang wird letztlich niemand zwangsvollstrecken.

Gruß
Didi

hi!

Das hat sich nicht so gelesen, nachdem Du Birgits Antwort gut
fandest und die rein gar nichts mit rechtlichen Regelungen zu
tun hatte.

ich fand sie nicht gut, WEIL sie nichts mit recht zu tun hatte, sondern OBWOHL sie nichts damit zu tun hat.
wir reden oft über kinder, aber wenn ex-kinder zur materie was sagen können, ist das oft hilfreich.

lg
tilli