Ein Kunde kauft in den Geschäftsräumen einer Firma gebrauchte Ware. Kaufvertrag kommt mündlich zustande, Ware wird auch sofort bezahlt (dreistelliger Betrag). Abholung wird auf Folgewoche vereinbart. Ware wird jedoch anschließend sechs Monate vom Kunden nicht abgeholt. Name oder Telefonnummer hat der Käufer nicht hinterlegt. Firma verkauft d.h. Ware nach sechs Monaten an einen anderen Käufer.
Nun kommt doch der erste Käufer aufeinmal wieder und fordert seine Ware. Ware jedoch nicht mehr da, auch nicht ähnliche Ware (wird nicht mehr produziert). Käufer fordert nun Folgemodell der Ware, davon stehen jedoch nur Neuwertige zur Verfügung, welche jedoch das fünfzigfache des zuvor bezahlten Betrages kosten würden! Auch fordert er Nutzausfallentschädigung. Sind diese Forderungen rechtens? Was kann der Käufer tatsächlich verlangen? Gibts da § ? 