Hallo,
angenommen, jemand hat einen vertrag mit einem UN unterschrieben, dass er ab dem 1.12. freiberufliche beratung für das UN durchführt. Der Vertrag ist von dem UN noch nicht unterschrieben, aber vom freiberufler. Kann der freiberufler irgendwie vor antritt Kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten?
Danke für antworten.
Da wuerd ich mal nachschauen, was im Vertrag zum Thema Kuendigung steht und ob der Freiberufler sich vertraglich zu einer Mindeststunden- oder Tageszahl verpflichtet hat.
Wenn ja, dann Pech.
Wenn keine Mindestzahl vereinbart wurde (normalerweise wird nur ein Maximalkontingent vereinbart aber kein Minimum) und der Freiberufler partout dort nicht arbeiten kann/moechte, dann wuerd ich den Vertrag einfach kuendigen und danach die Restbedingungen erfuellen. Fuer meine IT Freiberufler Vertraege hiesse das in der Regel, dass ich fuer die verbleibende Zeit 0 !! Stunden fakturieren wuerde.
Der Freiberufler sollte allerdings bedenken, dass eine derartige Aktion idR dazu fuehrt, dass das Unternehmen ihm kein Angebot mehr macht, und - auch wenn das offiziell nie zugegeben wird - es auch in einigen Branchen schwarze Listen gibt, welche unter den Unternehmen ausgetauscht werden.
Gruss
norsemanna
PS
In der Regel einigt man sich aber ohnehin guetig, da das Unternehmen nicht an unmotiviertem Personal interessiert ist.
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danke