Ist es erlaubt, eine Seite ohne ein Impressum ins Netz zu stellen? Liebe Grüße Hermann (Eselfant)
Ist es erlaubt, eine Seite ohne ein Impressum ins Netz zu
stellen? Liebe Grüße Hermann (Eselfant)
Ja.
Jan
Ist es erlaubt, eine Seite ohne ein Impressum ins Netz zu
stellen? Liebe Grüße Hermann (Eselfant)Ja.
Jan
Hi Jan,
da staune ich aber! Schlechte Gesetzgebung und schlechter Schutz für die Benutzer. Liebe Grüße Eselfant
Hi,
Ist es erlaubt, eine Seite ohne ein Impressum ins Netz zu
stellen? Liebe Grüße Hermann (Eselfant)Ja.
hmmm, ich dachte, das haengt davon ab, ob die Seite privat oder gewerblich ist (oder einen gewerblichen Anteil hat).
Gruss
norsemanna
Hallo!
da staune ich aber! Schlechte Gesetzgebung und schlechter
Schutz für die Benutzer. Liebe Grüße Eselfant
Es kommt natürlich auf den Inhalt der Seiten an. Nicht sehr viele werden die Kriterien erfüllen, um impressumfrei sein zu dürfen.
Jan
Ja.
Hallo, Jan,
Deine Antwort ist zwar zutreffend und vollkommen ausreichend zur Beantwortung der gesxtellten Frage. (Da zeigt sich mal wieder deutlich: Wie die Frage, so die Antwort).
Was der UP aber (vermutlich) wissen wollte: Unter welchen Voraussetzungen ist für in Deutschland gehostete) Webseiten ein Impressum zwingend vorgeschrieben?
Dann wird die Antwort schon ein wenig umfangreicher. Geregelt ist dies in § 5 TMG und § 55 RStV. Nachlesen kann man dies in vielen Seiten, die sich mit dieser Problematik befassen - u.A. auch hier http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwen…
Gruß
Eckard
Hi,
Das leitest Du alles von einem „Ja“ ab? Da staune ich aber! 
Hier zum nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
Gruß
Christian
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Hi Jan, kannst du mir denn noch sagen, wer Impressumfrei sein darf? LG Eselfant
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Hi Christian, danke für die Info. Was sollte man da machen, wenn diese Pflicht verletzt wurde? LG Eselfant
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Hi Jan, kannst du mir denn noch sagen, wer Impressumfrei sein
darf? LG Eselfant
Wenn das Angebot „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken“ dient, braucht’s kein Impressum. Das findet man unter § 55 I RStV (Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien). Dafür muss z.B. ein „berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers“ ausgeschlossen sein. Und die Bedingung erfüllt praktisch keine Website mit nennenswertem Inhalt.
Jan
Hi,
Hi Christian, danke für die Info. Was sollte man da machen,
wenn diese Pflicht verletzt wurde? LG Eselfant
das kommt ganz darauf an, von wem es verletzt wurde, und wer etwas dagegen aus welchen Gründen machen möchte.
Im Archiv sollten sich einige Artikelbäume zu diesem Thema schon finden lassen.
Gruß
Christian
Hallo,
Dafür muss z.B. ein „berechtigtes Interesse Dritter an der
Identität des Websitebetreibers“ ausgeschlossen sein. Und die
Bedingung erfüllt praktisch keine Website mit nennenswertem
Inhalt.
so? Quellen?
Gruß
S.J.
Hallo!
Dafür muss z.B. ein „berechtigtes Interesse Dritter an der
Identität des Websitebetreibers“ ausgeschlossen sein. Und die
Bedingung erfüllt praktisch keine Website mit nennenswertem
Inhalt.so? Quellen?
Was meinst du mit Quellen? Statistiken? Hab’ ich nicht.
Gruß,
Jan
Hallo!
Dafür muss z.B. ein „berechtigtes Interesse Dritter an der
Identität des Websitebetreibers“ ausgeschlossen sein. Und die
Bedingung erfüllt praktisch keine Website mit nennenswertem
Inhalt.so? Quellen?
Was meinst du mit Quellen? Statistiken? Hab’ ich nicht.
Nein, die Rechtsgrundlage für deine Aussage, die es meiner Meinung nach nicht gibt.