Ich weiss zwar nicht, ob die Frage hier richtig plaziert ist, aber es geht um folgendes:
Meine Frau bekommt Monatslohn (besser gesagt, ein Jahresgehalt, das in 13 Monatsgehältern ausgezahlt wird) und hat 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Nun hat sie sich den Fuß gebrochen und die Heilung dauerte länger als 6 Wochen, in der Woche 7 und 8 hat sie von zu Hause aus 2 Stunden täglich gearbeitet, in der Woche 9 4 Stunden, danach ging sie wieder normal zur Arbeit.
Für die ausgefallene Arbeitszeit nach den 6 Wochen bekommt sie nun Abzüge und statt dessen wird Krankentagegeld von unserer Krankenversicherung bezahlt - so weit, so klar.
Aber wie berechnet sich jetzt der Stundenlohn, der vom Arbeitgeber abgezogen werden kann??
Meine Frau bekommt Monatslohn (besser gesagt, ein Jahresgehalt, das in 13 Monatsgehältern ausgezahlt wird) und hat 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Nun hat sie sich den Fuß gebrochen und die Heilung dauerte länger als 6 Wochen, in der Woche 7 und 8 hat sie von zu Hause aus 2 Stunden täglich gearbeitet, in der Woche 9 4 Stunden, danach ging sie wieder normal zur Arbeit.
Für die ausgefallene Arbeitszeit nach den 6 Wochen bekommt sie nun Abzüge und statt dessen wird Krankentagegeld von unserer Krankenversicherung bezahlt - so weit, so klar.
Aber wie berechnet sich jetzt der Stundenlohn, der vom Arbeitgeber abgezogen werden kann??
Das verstehe ich nicht. Geht es darum, welchen Lohn die Frau für die 2 bzw. 4 Arbeitsstunden in der 7.-9. Krankheitswoche beanspruchen kann, oder um die Höhe des Krankentagegeldes, oder um einen Anspruch der Krankenversicherung gegen den Arbeitgeber?
Das verstehe ich nicht. Geht es darum, welchen Lohn die Frau
für die 2 bzw. 4 Arbeitsstunden in der 7.-9. Krankheitswoche
beanspruchen kann, oder um die Höhe des Krankentagegeldes,
oder um einen Anspruch der Krankenversicherung gegen den
Arbeitgeber?
Django -
Also, es geht zuerst darum, zu berechnen, wieviel für die Krankentage abgezogen wird, also wieviel vom Lohn übrigbleibt, wenn z.B. die ersten 11 Tage des Monats noch als krank gelten.
Falls die Basis dieser Berechnung ein Stundenlohn ist, dann sollte sich das verwenden lassen, um zu berechnen, wieviel man für die 2 bzw. 4 Stunden bekommen sollte.
Für mich besteht die wesentliche Unklarheit darin, ob man nun die Kalendertage oder die Arbeitstage als Grundlage nimmt.