Frohes neues Jahr allerseits!
Ich habe in Wuppertal meinen Erstwohnsitz, in Aachen meinen Zweitwohnsitz. Bisher sind meine Autos in Wuppertal angemeldet. Wenn sich mein Erstwohnsitz jetzt bald nach Aachen verlagern sollte, muß ich (oder müßte ich) dann meine Kfz ummelden?
Vielen Dank.
JA
soweit ich weiß innerhalb von 3 Monaten…
Bernd
Hallo,
Wenn die Fahrzeuge sich länger als 3 Monaten und dauernd in Aachen aufhalten müssen Sie Offiziell umgemeldet werden.
Wo kein Kläger da kein Richter, Bedenke auch das es es in verschiedenen Städten verschiedene Preise bei der Versicherung gibt.
gruß Achim
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Frohes neues Jahr allerseits!
Ebenfalls.
Laut §23 Abs.1 StvZO muß ein Fahrzeug,welches länger als 3 Monate
in einem anderen Zulassungsbezirk betrieben wird,umgemeldet werden.Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von DM 10,-
(VerwK lfd.Nr.109).
Gruß Sebastian