Erbnachweis

Hallo,

ich lese folgenden Satz:
„Öffentliches Testament ersetzt den Erbschein; gleichwohl Beantragung eines Erbnachweises erforderlich.“

Was ist dann mit dem Erbnachweis gemeint?

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/Testament

Viele Banken erkennen ein notarielles Testament, zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlaßgerichtes an. Ein Erbschein ist dann u. U. nicht mehr erforderlich.

Gruß
Tina

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