Hallo,
ich lese folgenden Satz:
„Öffentliches Testament ersetzt den Erbschein; gleichwohl Beantragung eines Erbnachweises erforderlich.“
Was ist dann mit dem Erbnachweis gemeint?
Hallo,
ich lese folgenden Satz:
„Öffentliches Testament ersetzt den Erbschein; gleichwohl Beantragung eines Erbnachweises erforderlich.“
Was ist dann mit dem Erbnachweis gemeint?
Hallo,
http://de.wikipedia.org/wiki/Testament
Viele Banken erkennen ein notarielles Testament, zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlaßgerichtes an. Ein Erbschein ist dann u. U. nicht mehr erforderlich.
Gruß
Tina
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