Hallo an alle Wissenden,
ich habe mal eine Frage bzgl. einer fiktiven Aussage einer aktuellen fiktiven Bewerbung eines jungen fiktiven Mannes, welcher in seinem Bewerbungs- Anschreiben zum Beispiel Folgendes geschrieben haben könnte:
" Aufgrund meiner doppelten Staatsbürgerschaft bin ich von Wehr- und Zivildienst befreit und könnte meine Ausbildung nach meinem Abitur (Frühsommer 2009) beginnen. "
Nun dachte ich, eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland nicht möglich?
Nehmen wir an, dieser junge Mann wäre in Deutschland geboren worden und sein Vater wäre US-Amerikaner (US-Soldat). Wie kommt nun diese doppelte Staatsbürgerschaft zu stande und besteht die überhaupt?
liebe Grüße
Jasmin
Ist das echt so?
" Aufgrund meiner doppelten Staatsbürgerschaft bin ich von Wehr- und Zivildienst befreit… "
Allein dieser Teil wundert mich schon.
Eigentlich sollte man doch annehmen, dass man bei doppelter Staatsbürgerschaft an die Verpflichtungen beider Nationen gebunden ist (bzw. primär an diejenigen des Landes des derzeitigen Wohnsitzes) und nicht automatisch von den Verpflichtungen einer Staatsbürgerschaft befreit ist?
„Aufgrund meiner doppelten Staatsbürgerschaft bin ich in Deutschland von Steuern und Sozialabgaben befreit…“ = ???
Gruß,
Michael
Hallo,
Nun dachte ich, eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in
Deutschland nicht möglich?
Doch, von Geburt an schon, wenn beide Eltern unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben, aber einer deutsch ist. Vor 1981 hatten alle Kinder automatisch die Stb. des Vaters. Seit 1981 haben Kinder sowohl die des vaters als auch die der Mutter. ->Abstammungsprinzip
Aber mir wäre nicht bekannt, dass alleine die Tatsache vor der Ableistung des Wehrdienstes schützt. Normalerwiese muß der ine dem Land in dem der Hauptwohnsitz ist geleistet werden. Mein Bruder hat auch zwei, und der hätte gehen müssen, wenn er nicht krankheitsbedingt T5 gemustert worden wäre…ist allerdings schonwieder ein paar Jahre her.
Aber seit 2000 gibts wohl auch das Geburtsortsprinzip:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesreg…
Gruß
Maja
Hallo,
Doch, von Geburt an schon, wenn beide Eltern unterschiedliche
Staatsbürgerschaften haben, aber einer deutsch ist.
Also ist die deutsche Staatsangehörigkeit doch möglich? Ich dachte immer dies wäre in Deutschland nicht möglich.
Mir wurde meine 2. Staatsangehörigkeit 1996 genommen (Ägyptisch)- ich bin in Deutschland geboren und mein Vater ist Deutscher. Zwei Staatsangehörigkeiten wurden mir nicht erlaubt. Ich wurde vor 1981 geboren.
Also ist es, so wie der junge fiktive Herr es schrieb, auch nachvollziehbar?
liebe Grüße
Jasmin
Hallo,
Also ist die deutsche Staatsangehörigkeit doch möglich? Ich
dachte immer dies wäre in Deutschland nicht möglich.
doch…Vater=? Mutter =deutsch
Geboren vor 1981 Kind = ? (Vater)
Geboren nach 1981 und vor 2000 Kind = ? (Vater) und deutsch (Mutter)
Ob und welche Staaten es gibt, die ihrerseits keine Mehrstaatigkeit dulden weiß ich nicht.
Mir wurde meine 2. Staatsangehörigkeit 1996 genommen
(Ägyptisch)- ich bin in Deutschland geboren und mein Vater ist
Deutscher. Zwei Staatsangehörigkeiten wurden mir nicht
erlaubt. Ich wurde vor 1981 geboren.
Eben, weil Du vor 81 geboren bist hast Du die vom Vater
Also ist es, so wie der junge fiktive Herr es schrieb, auch
nachvollziehbar?
Er kann zwei Stb. haben, aber das mit dem Wehrdienst stimmt meiner Meinung nach nicht.
Schau doch einfach mal in den Link, den ich gepostet habe.
Gruß
Maja
Hallo,
also sind doppelte Staatsangehörigkeiten als Deutscher möglich.
Das mit dem Militär verstehe ich auch nicht, dazu hab ich Folgendes gefunden:
http://www.sss.gov/FSbenefits.htm
„The U.S. Immigration and Naturalization Service (INS) makes registration with Selective Service a condition for U.S. citizenship if the man first arrived in the U.S. before his 26th birthday“
„Almost all male U.S. citizens regardless of where they live, and male immigrant aliens residing in the U.S., are required to be registered with Selective Service if they are at least 18 years old but are not yet 26 years old. Men who are 26 years old and older are too old to register“
„What if it’s been more than 30 days after I’ve turned 18 and I still haven’t registered?
You should register on-line immediately. If you are unable to register on-line, you must obtain a Selective Service registration form from any U.S. post office. Selective Service will accept a late registration. … What is the penalty for not registering? - If you do not register, you could be prosecuted and fined up to $250,000 and/or be put in jail for up to five years. Registration is also a requirement to qualify for Federal student aid, job training benefits, and most Federal employment“
liebe Grüße
Jasmin
" Aufgrund meiner doppelten Staatsbürgerschaft bin
ich von Wehr- und Zivildienst befreit und könnte meine
Ausbildung nach meinem Abitur (Frühsommer 2009) beginnen. "
Diese Aussage ist so natürlich Unsinn. Besteht eine doppelte Staatsbürgerschaft und besteht in beiden Staaten eine allgemeine Wehrpflicht, so ist der „Bürger“ natürlich auch in beiden Staaten wehrpflichtig. In Deutschland (und auch vielen anderen Staaten) ist es aber gesetzlich so geregelt, dass die Wehrpflicht in Deutschland nicht mehr besteht, wenn der Wehrpflichtige der Wehrpflicht in dem anderen Staat dessen Staatsbürgerschaft er besitzt nachgekommen ist.
Hat der zweite Staat keine allgemeine Wehrpflicht (wie die USA) hat der Bürger der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland nachzukommen.
Nun dachte ich, eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in
Deutschland nicht möglich?
Sie ist unter bestimmten bedingungen möglich, aber nicht die Regel.
Nehmen wir an, dieser junge Mann wäre in Deutschland geboren
worden und sein Vater wäre US-Amerikaner (US-Soldat). Wie
kommt nun diese doppelte Staatsbürgerschaft zu stande und
besteht die überhaupt?
Klassische Geschichte (zumindest seitdem die Abstammungsstaatsbürgerschaft auch durch die Mutter erworben werden kann): Amerikanischer GI ist in Deutschland stationiert, lernt eine Deutsche kennen und bekommt mit ihr ein Kind. Es werden durch die Abstammung die US-Staatsbürgerschaft und die deutsche Staatsbürgerschaft erworben.
Gruß Andreas