Hallo Wissende,
Person A bestellt online Heizöl. Hat sie trotz z.b.BGB § 312d Abs. 4 Satz 1 und 6 ein Widerrufsrecht?? Nebenbei: es wurde noch nichts geliefert!
mfG EwuuwE
Hallo Wissende,
Person A bestellt online Heizöl. Hat sie trotz z.b.BGB § 312d Abs. 4 Satz 1 und 6 ein Widerrufsrecht?? Nebenbei: es wurde noch nichts geliefert!
mfG EwuuwE
Hallo,
Person A bestellt online Heizöl. Hat sie trotz z.b.BGB § 312d
Abs. 4 Satz 1 und 6 ein Widerrufsrecht?? Nebenbei: es wurde
noch nichts geliefert!
ich würde mir lieber mal § 312b Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz anschauen.
Gruß
Christian
ich würde mir lieber mal § 312b Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz
anschauen.
Hallo & Danke,
sollte mich das Wort „kann“ stutzig machen?
Wird beim Heizölkauf ein Warentermingeschäft getätigt und falls ja, gibt es dann auch ein Widerrufsrecht? Vielleicht hat ja ein Wissender einen fiktiven Beispielfall…
EwuuwE
Hallo,
sollte mich das Wort „kann“ stutzig machen?
das auch, weil das Wort „kann“ nicht in der Passage vorkommt, die ich meine.
http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Nur weil man irgendetwas telephonisch oder per Emaiil bestellt, ist das noch lange kein Fernabsatzgeschäft. Die Vorschriften dienen dazu, den Fernabsatzkunden die gleichen Prüfungsmöglichkeiten zu geben wie dem Kunden im Laden.
Gerade bei Heizöl frage ich mich, ob es da nennenswerte Unterschiede gibt. So oder so ist hier der entscheidende Punkt, ob das ein reiner Onlineheizölhändler war oder ein ganz gewöhnlicher, der nur zufälligerweise auch den Kontakt per Email ermöglicht.
Gruß
Christian
Hallo,
ich kenne eigentlich keinen Heizöllieferanten, den man vor allem im Laden aufsucht. Bislang habe ich immer telefonisch bestellt und kenne das auch gar nicht anders. Im Gegenteil würde ich den Heizölkauf per mitgebrachtem Kanister für ziemlich unwahrscheinlich halten. Insofern würde ich jetzt doch auf ein Fernabsatzgeschäft tippen.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
würde ich den Heizölkauf per mitgebrachtem Kanister für
ziemlich unwahrscheinlich halten. Insofern würde ich jetzt
doch auf ein Fernabsatzgeschäft tippen.
wie einfach die Welt manchmal sein kann:
http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/kein-widerr…
Gefunden mit:
http://www.google.de/search?hl=de&q=heiz%C3%B6lkauf+…
Also lag ich falsch, aber im Endeffekt: kein Fernsabsatzgeschäft.
Gruß
Christian
Hallo exc,
das ist ja wirklich deutlich. Sternchen von mir dafür.
Also lag ich falsch, aber im Endeffekt: kein Fernsabsatzgeschäft.
doch, Fernabsatzgeschäft. Aber: kein Widerrufsrecht.
Gruß
loderunner (ianal)
Augen auf beim Heizölkauf-jetzt erst recht!!
Hallo exc,Hallo loderunner,
Danke für Eure Antworten, ich hatte gar nicht bei Google sondern gleich im BGB nachgesehen.Das ein Richter diese Aufzählung (unter 6.)anders bewertet als ein Laie hätte ich so nicht erwartet, weil trotz der Vielzahl von Beispielen nur „Papierzeugs“ aufgeführt ist und keine „echte“ Ware.
Dank Euer Hilfe habe ich jetzt den Durchblick (zumindest bei Heizöl…)
mfG EwuwE
Hallo,
wie einfach die Welt manchmal sein kann:
http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/kein-widerr…
interessant. Wie sieht das aber bei anderen preissensiblen Gütern aus? Mir fallen das spontan Halbleiter, insbesondere Speicher und Prozessoren für Computer ein. Das würde ja ein Schlupfloch für jeden Online Computerhändler öffnen…
Gruß
S.J.