Hallo!
Muß man ein Einspruch gegen ein Mahnbescheid und/oder
Vollstreckungsbescheid beim Gericht oder beim Antragsteller
einlegen?
Dass jemand einen Widerspruch beim Gegner einlegt, passiert tatsächlich hin und wieder, obwohl doch auf dem Mahnbescheid ziemlich deutlich draufsteht, dass der Widerspruch ans Gericht gehen muss. Der Gegner, wenn er schlau ist, freut sich, hält zwei Wochen lang die Klappe und beantragt fröhlich den Vollstreckungsbescheid.
Ich habe gehört daß nach einem Mahnbescheid ein
Vollstreckungsbescheid kommt,
Wenn man weder zahlt ncoh Widerspruch einlegt und der Antragssteller das beantragt, dann ja.
was macht man wenn es zu einem
Vollstreckungsbescheid kommt
Vielleicht ja doch ncoh zahlen, oder Einspruch einlegen.
und was kann noch folgen?
Auf einen Vollstreckungsbescheid kann - wer hätte das gedacht - die Zwangsvollstreckung folgen.
Prozess?
Wenn man Einspruch eingelegt hat, geht es im streitigen Verfahren weiter.
Und lont es sich wegen keineren Beträgen damit
überhaupt aufzuhalten?
Wegen keineren nicht, wegen kleineren ja - oder nein. Es kommt doch wohl eher darauf an, ob die Forderung besteht oder nicht.
Sag bloß, Du würdest Dich bei einem Mahnbescheid über 5 Euro einfach nicht regen und warten, bis irgendwann der Gerichtsvollzieher kommt, egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht? Dann gib mir bitte Deine ladungsfähige Anschrift, und Mitte nächster Woche hast Du Post vom Amtsgericht Hagen…
Angenommen, man legt Einspruch gegen den Vollstreckungbescheid
ein, also innerhalb der 2 Wochen. Was gescheit danach?
Dann wird die Sache streitig verhandelt, zumeist bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Empfänger wohnt.
Und sollte man dann nicht auch eine einstweilige Einstellung
der Zwangsvollstreckung beantragen?
Sollte man, wenn man die Vollstreckung verhindern will. Der Einspruch reicht dazu nicht aus.
Und an wenn schreibt man
diese? Auch an das selbe Gericht was den
Vollstreckungsbescheid erlassen hat?
Nein, an das dort bezeichnete Streitgericht.