Vollstreckungbescheid, was nun?!

Hallo,
ich beschäftige mich mit einer Frage…ich sleber kenne mich da nicht so gut aus, aber interessieren würde es mich schon! :smile:
Muß man ein Einspruch gegen ein Mahnbescheid und/oder Vollstreckungsbescheid beim Gericht oder beim Antragsteller einlegen? Ich habe gehört daß nach einem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid kommt, was macht man wenn es zu einem Vollstreckungsbescheid kommt und was kann noch folgen? Prozess? Und lont es sich wegen keineren Beträgen damit überhaupt aufzuhalten? Oder wird das gnadenlos durchgezogen?
Angenommen, man legt Einspruch gegen den Vollstreckungbescheid ein, also innerhalb der 2 Wochen. Was gescheit danach?
Und sollte man dann nicht auch eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen? Und an wenn schreibt man diese? Auch an das selbe Gericht was den Vollstreckungsbescheid erlassen hat?

Danke euch schonmal im vorraus, hoffe hier etwas schlauer zu werden!

regards
bajic

Hallo,
ich beschäftige mich mit einer Frage…ich sleber kenne mich
da nicht so gut aus, aber interessieren würde es mich schon!

)

Muß man ein Einspruch gegen ein Mahnbescheid und/oder
Vollstreckungsbescheid beim Gericht oder beim Antragsteller
einlegen?

Gegen den Mahnbescheid legt man Widerspruch ein, gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch - beides bei Gericht.

Ich habe gehört daß nach einem Mahnbescheid ein

Vollstreckungsbescheid kommt, was macht man wenn es zu einem
Vollstreckungsbescheid kommt und was kann noch folgen?

Entweder man legt Einspruch ein, dann gibt es ein gerichtliches Verfahren, oder man legt keinen Einspruch ein, dann hat der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel mit dem er die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Prozess? Und lont es sich wegen keineren Beträgen damit
überhaupt aufzuhalten?

Warum nicht? Die Kosten des Verfahrens - sofern berechtigt - trägt der Schuldner, der Gläubiger schießt sie nur vor. Wenn allerdings vom Schuldner nichts zu holen ist, kann der Gläubiger durchaus auf seinen Kosten sitzenbleiben. Allerdings hat er mit einem VB lange lange Jahre Zeit immer wieder beim Schuldner eine Pfändung zu versuchen.

Oder wird das gnadenlos durchgezogen?

Kommt auf den Gläubiger an.

Angenommen, man legt Einspruch gegen den Vollstreckungbescheid
ein, also innerhalb der 2 Wochen. Was gescheit danach?

Ein gerichtliches Verfahren, das mit weiteren Kosten verbunden ist.

Gruß
Tina

Hallo!

Muß man ein Einspruch gegen ein Mahnbescheid und/oder
Vollstreckungsbescheid beim Gericht oder beim Antragsteller
einlegen?

Dass jemand einen Widerspruch beim Gegner einlegt, passiert tatsächlich hin und wieder, obwohl doch auf dem Mahnbescheid ziemlich deutlich draufsteht, dass der Widerspruch ans Gericht gehen muss. Der Gegner, wenn er schlau ist, freut sich, hält zwei Wochen lang die Klappe und beantragt fröhlich den Vollstreckungsbescheid.

Ich habe gehört daß nach einem Mahnbescheid ein
Vollstreckungsbescheid kommt,

Wenn man weder zahlt ncoh Widerspruch einlegt und der Antragssteller das beantragt, dann ja.

was macht man wenn es zu einem
Vollstreckungsbescheid kommt

Vielleicht ja doch ncoh zahlen, oder Einspruch einlegen.

und was kann noch folgen?

Auf einen Vollstreckungsbescheid kann - wer hätte das gedacht - die Zwangsvollstreckung folgen.

Prozess?

Wenn man Einspruch eingelegt hat, geht es im streitigen Verfahren weiter.

Und lont es sich wegen keineren Beträgen damit
überhaupt aufzuhalten?

Wegen keineren nicht, wegen kleineren ja - oder nein. Es kommt doch wohl eher darauf an, ob die Forderung besteht oder nicht.

Sag bloß, Du würdest Dich bei einem Mahnbescheid über 5 Euro einfach nicht regen und warten, bis irgendwann der Gerichtsvollzieher kommt, egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht? Dann gib mir bitte Deine ladungsfähige Anschrift, und Mitte nächster Woche hast Du Post vom Amtsgericht Hagen…

Angenommen, man legt Einspruch gegen den Vollstreckungbescheid
ein, also innerhalb der 2 Wochen. Was gescheit danach?

Dann wird die Sache streitig verhandelt, zumeist bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Empfänger wohnt.

Und sollte man dann nicht auch eine einstweilige Einstellung
der Zwangsvollstreckung beantragen?

Sollte man, wenn man die Vollstreckung verhindern will. Der Einspruch reicht dazu nicht aus.

Und an wenn schreibt man
diese? Auch an das selbe Gericht was den
Vollstreckungsbescheid erlassen hat?

Nein, an das dort bezeichnete Streitgericht.

P.S.

Als Schuldner würde ich versuchen, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Gerade wenn der geschuldete Betrag nicht sehr hoch ist.

Kosten für ein gerichtliches Verfahren vervielfachen den geschuldeten Betrag schnell. Wenn man verliert hat man beispielsweise evtl. die Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichtskosten zu zahlen.

Hallo!

Entweder man legt Einspruch ein, dann gibt es ein
gerichtliches Verfahren, oder man legt keinen Einspruch ein,
dann hat der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel mit dem er
die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Das kann er auch bei eingelegtem Einspruch - das ist ja der Witz.

Hier noch ein kleiner Tipp, wie man am günstigsten aus der Sache rauskommt: Ist die Forderung berechtigt, zahlt man. Ist sie nicht berechtigt, beauftragt man einen Anwalt mit der Abwehr.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Privatrecht ist nicht so sehr meine Sache. Aber meinem Rechtsverständnis nach: als Schuldner weiss ich sicherlich, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht. Ist sie berechtigt, so zahle ich, da hilft mir kein noch so guter Anwalt; ist sie nicht berechtigt, bekommt die Gegenseite kein Geld und zahlt zusätzlich noch meinen Anwalt (sh. Worldwidefab). Aber ob die Forderung berechtigt ist, das müsste man als (angeblicher?) Schuldner schon von selbst wissen.

Gruss

Iru

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nachdem ich im Ausgangspost keinen Hinweis auf eine unberechtigte Forderung finden konnte, gehe ich davon aus, daß die Forderung in diesem fiktiven Fall berechtigt ist.

Gruß
Tina