Wie die Unschuld beweisen?

Hallo,

angenommen X vergnügt sich mit anderen Leuten nachts vor einer Kneipe.
Als auf der anderen Strassenseite ein Polizeiauto vorbeifährt, wird von einer Person aus der Menge gerufen „Wir wollen keine Bullenschweine!“
Die Polizei wendet, nimmt Personalien aller etwa 10 anwesenden Personen auf.

Ein paar Tage später flattert bei X ein Strafbefehl ins Haus.
X hat die Tat aber nicht begangen und der wirkliche Täter ist X auch unbekannt.

Die Polizisten haben zu Protokoll gegeben, dass X wegen der Farbe seines T-Shirts zweifelsfrei indentifiziert werden konnte.
Zu diesem Zeitpunkt hatten aber noch andere Personen, ein Shirt mit dieser Farbe getragen.

Kann die Polizei einen Rufer bei Dunkelheit aus einer Menge von Leute zweifelsfrei erkennen?
Was kann X tun, um seine Unschuld zu beweisen?

Gruß
Lawrence

Schwierig.

Natürlich muss er seine Unschuld gar nicht beweisen, sondern im Fall einer Gerichtsverhandlung müsste vielmehr ihm die Schuld nachgewiesen werden. Ob das gelingt, ist ziemlich offen.

Wenn ich Richter wäre und du mir das so erzählen würdest, hätte ich zumindest Zweifel an der Täterschaft; darum würde ich „in dubio pro reo“ sagen, und die Sache endete mit einem Freispruch.

Levay

inspiriert
Hi,

ich hab auch noch was

Bauleiter leiten einen Bau
Zitronenfalter falten Zitronen

und?

Richtig, die Renten sind sicher

mildernde Umstände zusprechend
grüsst
Ray

Entweder habe ich dich nicht richtig verstanden oder du mich nicht oder wir uns nicht. Worauf ich jedenfalls nur hinweisen wollte, ist, dass ein Gericht hier eigentlich zu dem Ergebnis kommen müsste, dass die Täterschaft nicht zweifelsfrei festgestellt werden könnte; insofern sollte sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl lohnen.

Sicher ist das aber nicht. Gibt schon manchmal komische Urteile.

Levay

Hallo Levay,

Danke erstmal für die prompte Antwort.

Wäre das nicht ein so genannter Einspruch zweiter Klasse?

Angenommen X frißt wirklich mal was aus, wirds dann nicht heißen, damals konnte man ihm nur nichts nachweisen?

Gruß
Lawrence

Wäre das nicht ein so genannter Einspruch zweiter Klasse?

Ich glaube, du meinst einen Freispruch zweiter Klasse.

Angenommen X frißt wirklich mal was aus, wirds dann nicht
heißen, damals konnte man ihm nur nichts nachweisen?

Das darf aber in einem etwaigen neuen Verfahren der Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden.

Ich persönlich würde hier eher zu einem Einspruch raten, aber ein Risiko ist natürlich auch damit verbunden.

Levay

Schwierig.

Natürlich muss er seine Unschuld gar nicht beweisen, sondern
im Fall einer Gerichtsverhandlung müsste vielmehr ihm die
Schuld nachgewiesen werden. Ob das gelingt, ist ziemlich
offen.

Wenn ich Richter wäre und du mir das so erzählen würdest,
hätte ich zumindest Zweifel an der Täterschaft; darum würde
ich „in dubio pro reo“ sagen, und die Sache endete mit einem
Freispruch.

Abgesehen von der Schuld, fehlt mir zwischen Personalienaufnahme und Strafbefehl noch eine Kleinigkeit: das rechtliche Gehör. :wink:
Von daher ist es nicht nur ein fiktiver, sondern auch ein kaum möglicher Fall.

Gruss

Iru

Stimmt. Darum also die Frage an den Fragesteller: Gab’s da keine Vernehmung oder so?

Levay

Die Aussagen sind ungefähr gleichwertig mit der Behauptung, daß der Manfred ein Grantler sei.

Deiner Auffassung stimme ich übrigens zu - die Schuld muß deim vermeintlichen Täter nachgewiesen werden und wäre in einem solchen Fall nicht nachweisbar.
Leider kann es schon als Nachweis gelten, wenn die Polizisten beide dasselbe zu erkannt haben und sich dessen sicher zu sein vorgeben. Die wichtigste Frage ist natürlich, wie die Aussagen der ganzen anderen Anwesenden lauten. Wenn sie alle bestätigen, daß nur der eine Beschuldigte die entsrpechende Farbe trug - was ja auch vorteilhaft für sie ist, weil sie dann als Täter ausscheiden - wird es schwierig werden. Dieser Fall dürfte aber überaus unwahrscheinlich sein.

Grüße,
Ostlandreiter

Es gilt immer noch § 261 StPO.

Eine Beweisprognose ist nun mal leider erforderlich und gleichzeitig schwierig.

Levay

Stimmt. Darum also die Frage an den Fragesteller: Gab’s da
keine Vernehmung oder so?

Levay

Hallo Levay,

X wurde sofort auf der Stelle mitgenommen und zur Befragung ins Revier gebracht.
Auf Nachfragen, um was es eigentlich ginge, erhielt X die Antwort, er habe ein weißes T-Shirt an.
Auf dem Revier musste X zur Alkoholkontrolle und die Personalien wurden aufgenommen.

Zwei Tage später lag dann die Ladung von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten.

Gruß
Lawrence

X wurde sofort auf der Stelle mitgenommen und zur Befragung
ins Revier gebracht.

Befragung? Das ist ne ganz klare Vernehmung. Ob man es nun Befragung oder Vernehmung nennt, rechtlich ist es eine Vernehmung, insbesondere wenn durch den Beamten Frasgen gestellt werden. Eine Rechtsbehelfsbelehrung gab es nicht?

Auf Nachfragen, um was es eigentlich ginge, erhielt X die
Antwort, er habe ein weißes T-Shirt an.
Auf dem Revier musste X zur Alkoholkontrolle und die
Personalien wurden aufgenommen.

Zwei Tage später lag dann die Ladung von der
Staatsanwaltschaft im Briefkasten.

Wegen Beleidigung direkt eine Ladung von der StA?? Seltsam. Anscheinend war zwischen der Personalienaufnahme und dem Strafbefehl doch noch einiges, was nicht aufgeführt wurde.

Gruss

Iru