vor ueber einem Jahr, nahm ich eine per Mail bestellte Nachnahmesendung nicht an. Zuerst gab es Zahlungsaufforderungen (inkl. Zinsen), Schreiben vom RA und einige Telefonate - ohne Ergebnis. Ich nahm die Ware nicht ab und zahlte auch nicht.
Jetzt, nach ueber einem Jahr(!) „Stille“ bekomme ich eine Klage ins Haus…
Wie komme ich da raus? Bin ich in den Annahmeverzug geraten? Muss ich die Ware annehmen? Es war Software und nach Abnahme der Ware haette ich keine Rueckgabemoeglichkeit mehr gehabt, das hat man mir am Telefon bestaetigt. Die Firma hat auf ihren www-Seiten keine AGB hinterlegt…
Hat jemand eine Idee fuer mich? Ich muss innerhalb von 14 Tagen eine sinnvolle Antwort formulieren…
da hilft nur noch ein Anwalt, denn dazu muß man intensiv in den Fall einsteigen, Originalunterlagen ansehen usw. Wenn tatsächlich keine AGB online hinterlegt waren bzw. deutlich darauf hingewiesen wurde, dann dürfte ich eine Einschaltung des Anwaltes lohnen. Dazu gibt es nämlich bereits einige Infos im Internet.
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Im Vertragsrecht unterscheidest du zwischen Angebot und Annahme.
Dein Einverständnis zeigst Du mit der Annahme der Bestellung oder Besser der Zahlung der Nachnahmesendung.
Davor unterbreitet Dir der Verkäufer ein Angebot an dem Du(oder jemand anderes) durch
die Bestellung Interesse zeigst.
Du hast in dem Moment dein Interesse bekundet, aber (noch) keinen Vertrag abgeschlossen.
(siehe auch deine Frage AGB)
Erst bei der Annahme.
Der Nachteil einer Nachnahme ist klar, Du kaufst die Katze im Sack und der Händler ist das Risiko der Nichtzahlung los.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleibt das Eigentum ohnehin in Händen des Verkäufers.
Im übrigen kann ich mich mit dem Usus einiger Händler, Rechtsanwälte einzuschalten, die Standardbriefe in drohendem Gebahr zussenden, nicht einverstanden sehen.
Recht wird nicht Recht bloß weil ein Rechtsanwalt einbezogen wird.