Hallo,
im enfernten Familienkreis wird ein Testament geschrieben. Im Familienkreis der Testamentarin lebt niemand mehr außer dem Enkel und den vier Urenkeln, sowie einigen entfernten Großneffen und Nichten, brüderlicherseits.
Bereits zu Lebzeiten hat sie dem Enkel eine enorme Summe vermacht. Ebenso das eigene Haus wurde noch zu Lebzeiten auf den Enkel überschrieben/Schenkung.
Nun kam es vor vier Monaten zur Testamentseröffnung. Im Testament wurden mehrere Personen begünstigt. Die Urenkel mit 1/4 des Pflichteils, der große Rest geht an die drei Haushälterinnen/Pflegekräfte sowie zu 1/8 den Großneffen. Der Enkel wurde im Testament nicht mehr berücksichtigt.
Als Zusatz im Testament wurde vermerkt und gleichzeitig von den drei Haushälterinnen bestätigt, daß die Verstorbene im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war, als sie das Testament schrieb und aufgesetzt hat.
Der Enkel ist mit dem Testament ganz und gar nicht einverstanden, da er der Meinung ist Alleinerbe zu sein und will das Testament nicht aufteilen. Über seinen Anwalt wurde festgestellt, daß drei der Begünstigten hier in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben und das Geld somit nicht ausgezahlt werden kann. Weiterhin droht er, er würde sein Pflichtteil einklagen und das Testament nichtig machen.
Um weiteren Streitigkeiten und Prozessen aus dem Weg zu gehen hat er nun allen Erben angeboten, daß jeder freiwillig die Hälfte seines Anteils an ihn abzugeben. Die Erben sind damit einverstanden nur der Großneffe nicht.
Sind die Erben verpflichtet diesen Anteil an den Enkel abzugeben?
