Wer trägt Anwaltskosten

Hallo,

A verklagt B. B nimmt sich einen Anwalt. Dieser setzt Schreiben auf und berät B, sodass Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro entstehen.
Nun zieht A seine Klage zurück. Im Falle der Niederlage vor Gericht müßte A ja die vollständigen Kosten übernehmen!? Wie sieht das nun in diesem Falle aus?

Grüße
ric

Huhu!

Nun zieht A seine Klage zurück. Im Falle der Niederlage vor
Gericht müßte A ja die vollständigen Kosten übernehmen!? Wie
sieht das nun in diesem Falle aus?

Ganz ähnlich, § 269 Abs. 3 ZPO.

Ergänzung
Es muss ein Antrag gestellt werden, § 269 IV ZPO.