Hallo,
A verklagt B. B nimmt sich einen Anwalt. Dieser setzt Schreiben auf und berät B, sodass Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro entstehen.
Nun zieht A seine Klage zurück. Im Falle der Niederlage vor Gericht müßte A ja die vollständigen Kosten übernehmen!? Wie sieht das nun in diesem Falle aus?
Grüße
ric