eine person wird zu einem verhandlungstermin vor dem landgericht geladen.
dort gibt es zuerst eine güteverhandlung und gegebenfalls ein anhörungsverfahren.
wie läuft so ein güteverfahren ab ?
bei der person geht es um einen unfallschaden der vor gericht geklärt werden soll.
wann bringt das güteverfahren kein ergebniss ? in diesem fall der person soll sie eine 50% mitschuld bekommen, die person besteht aber auf weniger mitschuld ( also 30 oder 20% ).
In der Güteverhandlung wird versucht, den Rechtsstreit durch eine Einigung zu beenden. Der Richter hört sich die Beteiligten an und sagt wie er die Sache bisher sieht. In der Regel überlegt sich der Richter dann, wie eine Einigung aussehen könnte und macht einen Vorschlag. Dabei spielt eine Abwägung eine Rolle etwa wie die Risiken bei einer ungewissen Beweisaufnahme aussehen, oder wie das Gericht nach dem unstreitigen etwa die Verursacherbeiträge gewichtet. Und dann findet man idealerweise unter gegenseitigem Abrücken von der eigenen Position eine Lösung, die für beide interessengerecht ist.
bei der person geht es um einen unfallschaden der vor gericht
geklärt werden soll.
Wenn es ein Verkehrsunfall ist, bei dem auf beiden Seiten Versicherungen stehen, sieht es mit der Güteverhandlung allerdings von vorn herein recht schlecht aus.
wann bringt das güteverfahren kein ergebniss ?
Wenn die Parteien sich nicht einigen.
in diesem fall
der person soll sie eine 50% mitschuld bekommen, die person
besteht aber auf weniger mitschuld ( also 30 oder 20% ).
Das würde der Richter letztendlich, ggf. nach Beweisafunahme, entscheiden.
Hallo!
ergänzend zum vorigen Posting: Güteverhandlungen machen Richter so gerne, weil sie dann kein Urteil schreiben und begründen müssen. Sie scheuen Urteile, weil die u.U. in höherer Instanz aufgehoben oder zurückverwiesen werden können. Das haben Richter garnicht gerne. Deswegen hat bei Ablehung einer Einigung oftmals die ablehnende Seite die schlechteren Karten.
Sollte man also mit seiner eigenen Beweislage nicht 100 % sicher sein, soll man lieber die Gegenseite dazu bringen, die Einigung abzulehnen.
Und bedenke vor Gericht und auf hoher Saee ist man in Gottes Hand, oder für die Atheisten, ist man nicht mehr Herr des Verfahrens.
…weil das gesetzlich bundesweit so vorgeschrieben ist und weil für alle Beteiligten, insbesondere für die Parteien, eine gütliche Einigung dort, wo sie eben möglich ist, auch besser ist. Sich zu vertragen ist nämlich etwas viel Schöneres als sich zu streiten; und es spart auch noch Gerichtskosten.
Sie scheuen Urteile, weil die u.U. in
höherer Instanz aufgehoben oder zurückverwiesen werden können.
Das haben Richter garnicht gerne. Deswegen hat bei Ablehung
einer Einigung oftmals die ablehnende Seite die schlechteren
Karten.
Das ist ja nicht mal in sich schlüssig. Wenn Richter verhindern wollen, dass sie ein Urteil schreiben müssen und zwar zwei Mal, weil die Sache in der Berufung zurückverwiesen wird, denn müssen sie ja erst recht nach Recht und Gesetz entscheiden und nicht danach, wer von den Parteien ihnen Ärger macht; denn sonst kommt es ja erst recht zur Rückverweisung. Ist dir das nicht aufgefallen?
Sollte man also mit seiner eigenen Beweislage nicht 100 %
sicher sein, soll man lieber die Gegenseite dazu bringen, die
Einigung abzulehnen.
„Also, Herr Vorsitzender, wir sind ja total dafür. Aber, liebe Gegenseitige, Sie sind doch bestimmt dagegen, oder? Schade, schade.“
Und bedenke vor Gericht und auf hoher Saee ist man in Gottes
Hand, oder für die Atheisten, ist man nicht mehr Herr des
Verfahrens.
Oh doch, das ist man. Es gilt ja die Parteienmaxime. Die Parteien ganz allein entscheiden über sehr vieles im Zivilprozess, dazu gehört natürlich auch die Frage der Einigung. Der Richter hat dazu letztlich gar nichts zu sagen.
Wenn es ein Verkehrsunfall ist, bei dem auf beiden Seiten
Versicherungen stehen, sieht es mit der Güteverhandlung
allerdings von vorn herein recht schlecht aus.
und wenn es sich bei den versicherungen um dieselbe handelt ? also die des gegeners ist dieselbe wie die des klägers ?
und kann man im güteverfahren schon eine richtung des richters erkennen ? also daraus schliessen das es dann im etwaigen prozess auch so ausgeht ?
Naja, so ist das in der Theorie, die Praxis sieht da nicht ganz so aus und was ich so von deutschen Kollegen höre ist das bei euch so wie bei uns.
Wenn man mal bei vielen verschiedenen Richtern verhandelt hat, wie das so halt bei Anwälten ist, dann erkennt man da große Unterschiede bei den Richtern (ich meine bei Anwälten ist das nicht anders, aber wir reden jetzt von Richtern - sage ich nur, um mich dem Vorwurf der Einseitigkeit nicht auszusetzen - ich bin durchaus kritisch was die Arbeit so einiger Kollegen angeht).
Es gibt Richter, die kompetent sind und die die Arbeit ordentlich machen. Diese machen am Beginn der Verhandlung wie vorgesehen einen Vergleichsversuch (die extra dafür vorgesehen Verhandlung wurde bei uns 2003 abgeschafft). Wenn es keinen Vergleich gibt, dann verhandeln sie und machen ein ordentliches Urteil. Das sind die guten Richter, denen hiefür leider viel zuwenig gedankt wird. Nicht nur im täglichen Umgang, sondern auch in der Justiz.
Dann gibts die andere Kategorie, die ihre Stellung als Richter dahingehend ausnutzen, dass sie das sind, was man „Vergleichsdrücker“ nennt und bei diesen Richtern ist die Situation ziemlich exakt so wie oben beschrieben. Solche Richter sind ein wahres Ärgernis und diese sind keine Einzelfälle - es sind bei weitem natürlich nicht alle so, aber Einzelfälle sind das auch nicht.
Und Vergleiche sind nicht immer besser für die Beteiligten. Sie sind manchmal oder oft besser, das ist keine Frage, aber definitiv nicht immer.
Mir ist klar, dass es so was gibt. Aber gegen diese polemischen „So ist das immer“-Vorwürfe muss ich einfach was sagen. Und es bleibt dabei: Es ist widersprüchlich, wenn man ein FALSCHES Urteil schreibt und GLEICHZEITIG verhindern will, dass es in der Berufung oder Revision kassiert wird.
PS
Und auch die Güteverhandlung findet aus dem von mir genannten Grund statt. Die Aussage, dass das geschieht, weil Richter keine Urteile schreiben woll, ist schlicht unsinnig.
Es ist widersprüchlich, wenn man
ein FALSCHES Urteil schreibt und GLEICHZEITIG verhindern will,
dass es in der Berufung oder Revision kassiert wird.
Ja du hast recht, man muss es auch anders ausdrücken: die klassischen Vergleichsdrücker schreiben in den meisten Fällen auch schlechte Urteile. Ich kann mich da erinnern, da musste ein Urteil drei mal vom Berufungsgericht aufgehoben werden, weil der Richter der ersten Instanz noch nicht einmal in der Lage war einen richtigen Urteilsspruch zu fassen(stand dann beim dritten Mal auch ungefähr so in der Rechtsmittelentscheidung) - und das Schlimme ist, sowas hat null Konsequenzen. Man muss auch sagen, es ist eher den guten Richtern ein Anliegen darauf zu achten, dass ihre Urteile halten. Den schlechten Richtern ist das mehr oder weniger wurscht - diese unterscheiden sich nämlich u.a. in einem Punkt von uns beiden (und den anderen hier vertretenen Juristen): die haben keinen Idealismus und stehen hinter der Sache, dieser Kategorie geht es vor allem darum, irgendwie den Arbeitsalltag bis zur Pension halbwegs hinzukriegen.
Aber sicher, man muss trotzdem sagen, dass wir hier in Österreich und das gilt ebenso für Deutschland, eines der am besten funktionierenden Justizsysteme der Welt haben - das muss man auf der positiven Seite sehen und deswegen gibts auch keinen Grund, unser System irgendwie pauschal als schlecht zu verurteilen. Das wäre ganz falsch und so möchte ich mein Posting auch nicht verstanden wissen.