Hallo zusammen!
Mich würde mal interessieren ob Betreiber einer Internetseite dafür belangt werden könnten, wenn sie Fotos aus anderen Internetseiten auf ihrer eigenen einbinden würden.
MfG,
Crimson
Hallo zusammen!
Mich würde mal interessieren ob Betreiber einer Internetseite dafür belangt werden könnten, wenn sie Fotos aus anderen Internetseiten auf ihrer eigenen einbinden würden.
MfG,
Crimson
hi, grundsätzlich natürlich ja.
ol
hi, grundsätzlich natürlich ja.
ol
Und ein Betreiber hat keine Möglichkeit dieses grundsätzliche „ja“ einzuschränken?
Oder wie hab ich das zu verstehen.
Versteh mich nicht falsch, ich bin über die schnelle Antwort dankbar, aber sie hilft mir leider bei meiner Überlegung nicht weiter^^
Gruß
Mich würde mal interessieren ob Betreiber einer Internetseite
dafür belangt werden könnten, wenn sie Fotos aus anderen
Internetseiten auf ihrer eigenen einbinden würden.
Ja
http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Sechs-kopiert…
Gruß
Eckard
Also wenn Betreiber B ein Foto das von Betreiber A erstellt wurde, verwendet und A hat sehr wohl Ansprüche gegen B.
Deshalb grundsätzlich ja.
Die Frage ist nun, kann A das beweisen?
Ist A Urheber oder hat er wirklich das Nutzungsrecht? Was ist es A wert sein Recht durchzusetzten, also nicht nur finaziell , vielleicht ist B ebentuell ein Mitbewerber und es geht ums überleben von einem der beiden?
Die Maßnhamen die A setzen kann reichen von einem freundlichen Anruf bei B, bis hin zu mehreren zivilrechtlichen Ansprüchen gegen B.
Von Unterlasungserklärung bis EV, Unterlassungklage, Beseitigung, Rechnungslegung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung, eventuell ULW,
bis hin zu strafrechtlichen Maßnahmen.
Manches mag übertrieben sein und hängt vom Einzelfall und der Kampfkasse ab.
OL
Hammer 
Danke für die ausführliche Antwort.
Jetzt kann ich mir ein gutes Bild von der Sache machen.
Aber eine Frage hab ich noch…
Es geht also primär um den bestohlenen A und nicht um eventuell dargestellte Personen C?!
Oder könnte die auch Ansprüche an B stellen?
Falls das jetzt zu detailliert werden würde ist nicht so schlimm… Die bisherige Antwort ist schon ausreichend, danke nochmal!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Huhu!
Und ein Betreiber hat keine Möglichkeit dieses grundsätzliche
„ja“ einzuschränken?
Doch, er kann das Nutzungsrecht erwerben!
Hi,
natürlich kann C, A etwas erlauben was es B nichtv erlaubt. B darf jedenfalls nur tun was C erlaubt.
Somit gilt ebenfalls für C fast alles was für A gilt nur auf Basis des Persönlichkeitsrechts.
Ol
Versteh mich nicht falsch, ich bin über die schnelle Antwort
dankbar, aber sie hilft mir leider bei meiner Überlegung nicht
weiter^^
Wäre es in solchen Fällen nicht clever, diese ‚Überlegung‘ zukünftig gleich in die Fragestellung einfliessen zu lassen? Schließlich ist das hier wer-weiss-was, nicht wer-rät-was-felix-meinen-könnte.
Gruß
Hi,
schau dir das mal an:
http://www.heise.de/ct-tv/Hintergrund-8600-Euro-fuer…
Grüße
Christian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Crimson,
das Frustrierende ist, dass gar nichts passiert, wenn der Betroffene nicht selber klagt.
Die Staatsanwaltschaft sieht da meist keinen Handlungsbedarf und viele Betroffene haben Schiss davor, einen Anwalt loszuschicken, sei es wegen der Kosten oder weil sie selbst keinen Bock auf Gerichtsstreitigkeiten haben…
Ist man betroffen, sollte man die Sache in jedem Fall durchziehen, ist man derjenige welcher, sollte man sich nicht zu sehr darauf verlassen, dass der Betroffene ja eh nix macht…
Gruß!
Horst
P.S.: Und klaut wer grundsätzlich und auch bei Promis, dann interessiert sich vielleicht auch der Staatsanwalt dafür.
das Frustrierende ist, dass gar nichts passiert, wenn der
Betroffene nicht selber klagt.
Die Staatsanwaltschaft sieht da meist keinen Handlungsbedarf
und viele Betroffene haben Schiss davor, einen Anwalt
loszuschicken, sei es wegen der Kosten oder weil sie selbst
keinen Bock auf Gerichtsstreitigkeiten haben…
Hallo Horst,
wer sollte denn deiner Meinung nach prüfen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt? Soll die Staatsanwaltschaft alle Webseitenbetreiber anschreiben und einen Herkunftsnachweis von z.B. Bildern fordern? Das wäre für mich frustrierend. Keinerlei Verdacht und ich müsste reagieren.
Auch wenn es formal keine Strafe ist, fühlt sich der Ertappte oft ausreichend gestraft, wenn er plötzlich mehr als die üblichen Kosten für z.B. Bildnutzung und zusätzlich Anwaltskosten tragen muss.
Man muss finanziell in Vorleistung gehen und trägt das Risiko, dass der bezahlte Anwalt einem sagt, dass beim Beklagten nichts zu holen ist. Dennoch ist es legitim, sein Recht einzufordern. Man übergibt die ganze Sache an einen Anwalt. Alternativ könnte man sich auch aufregen, dass das Ausstellen von Rechnungen zeitaufwändig ist und Papier plus Porto kostet.
Grüße
Ulf