Umgang mit der Gewährleistung

Hallöchen :smile:

Angenommen man nutzt kurz vor Ende einer 2 jährigen Gewährungsfrist es noch, und geht zum Händler um an seinen TV einen Mangel zu beanstanden. Der Händler stellt aber fest, da ist nichts mehr zu reparieren.

Kann der Händler da anbieten einen Teil der damaligen Neupreissumme zurück zu erstatten und den TV zurück zu nehmen oder muss er dann die komplette Summe erstatten?

Hi,

er den gesamten Preis zurückerstatten:
http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161…

nicki

er den gesamten Preis zurückerstatten:
http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161…

wenn er denn beweisen kann, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder anlag, was in der Praxis schwer bis unmöglich sein dürfte.

Somit trägt das Urteil mal wieder zu der Urbanen Legende bei, dass alees nach Gestz 2 Jahre „halten“ müsse.

Gruß

S.J.