Habe frage zu Treuhandvertrag

Hi,
ich habe eine Frage. Wenn ich A auf meinen Namen ein grundstück kaufe,was von B bezahlt wird ist es nach Eintragung mein Grundstück.
Wenn nun B behaubtet es gäbe eine Absprache es später wieder zurück zu überschreiben ist es doch nicht haltbar. B meint nun Treuhandabrede…aber ist ja nix schriftlich und so etwas gab es nicht!!!Sollte geschenk sein. Grundbuch ist A eingetragen.Verträge gibt es keine.
wo kann ich etwas mit urteilen nachlesen?
gruß andre

Also, grundsätzliche ist es so, dass der Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Das ist damit hier wohl „A“. Ob „A“ das Geld für den Kauf von „B“ bekommen hat, ist für den Grundstückskaufvertrag nach meiner Ansicht nicht relevant. Dem Notar und dem Verkäufer ist egal, wo das Geld herkommt. Somit muß es eigentlich eine Regelung zwischen „A“ und „B“ geben, warum und zu welchen Konditionen das Geld zur Verfügung gestellt wurde. Da hier im Zweifel Aussage gegen Aussage steht, sieht es hier doch nach einer Entscheidung im Klageweg aus. Das es für einen solchen Fall bereits das passende Urteil gibt, halte ich für unwahrscheinlich. Da es hier ja wahrscheinlich nicht nur um 5 EUR geht, macht auf jeden Fall eine Beratung durch einen Anwalt Sinn.

Viele Grüße

Tanja.

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