in meiner wohnung, die ich am 01.01.2000 bezogen habe, ist laut mietvertrag die wartung der gastherme 1xjährlich fällig, jetzt wäre es also soweit. nun aber hat das dingen heute morgen recht seltsame geräusche von sich gegeben, ausserdem sinkt der wasserdruck ständig, so dass von einem defekt auszugehen ist. ausserdem habe ich festgestellt, dass die therme laut aufkleber letztmalig im jahre 1997 (!) gewartet wurde. frage: ist dieses vorhalten des vermieters nicht grob fahrlässig und darf ich nun auf eigene faust einen betrieb mit der wartung auf kosten des vermieters beauftragen, da ich diesen nicht erreiche? habe ich desweiteren eine möglichkeit, dem vermieter aus einer solchen fahrlässigen gefährdung „einen strick zu drehen“, da dieser auch sonst absolut unkooperativ ist?
vielen dank!
malte