Ist es möglich, dass nach der Scheidung, die Kosten der Ehe beanspruchtt werden können? Sprich mit gesammelten Rechnungen aus der gemeinsamen Ehe, im selben Haus wohnend, von Handwerkern, Arztbesuchen, Autokäufen, etc, den Ehepartner auf diese Summe verklagen?
Handwerkern, Arztbesuchen, Autokäufen, etc, den Ehepartner auf
diese Summe verklagen?
Nein, mit der Scheidung wird ein Vermögensausgleich vorgenommen (wenn das beantrgat wurde), damit hat sich das Thema erledigt.
Und wenn der nicht beantragt wurde?
Und wenn der nicht beantragt wurde?
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde sagen, wenn die Scheidung ausgesprochen wurde und rechtskräftig geworden ist, ist der Käs gegessen. Dafür ist das Scheidungsverfahren ja da, damit sich die beiden Beteiligten, über alles, worüber sie uneins sind, auseinandersetzten können. Das Urteil beendet dann die Auseinandersetzung.