Hallo Zusammen!
Hier mein fiktiver Fall:
Herr S bringt sein Auto in die Werkstatt. Nach Abholung des Autos stellt er am nächsten Tag fest, dass sein Mobiles Navi samt Halterung nicht mehr da ist. Auf dem Werkstattauftrag steht klar, Wertgegenstände befinden sich nicht mehr im PKW oder ähnlicher Wortlauf. Das Navi war im Handschuhfach und die Halterung an der Frontscheibe.
Nun meine Frage: Klar ist, das die Werkstatt hierfür nicht haftbar gemacht werden kann und die eigene Versicherung hierfür ebenfalls nicht greift.
Nur, lohnt sich eine Anzeige gegen die Werkstatt? Gegen Unbekannt?
Kann die Werkstatt eine Verleumdungsklage einreichen und was kann das für den Halter bedeuten?
Es kann nicht bewiesen werden, dass das Navi noch im Auto war, ob es der Mechaniker, der Lehrling oder sonst wer auf dem Parkplatz gestohlen hat.
Wie sollte man hier vorgehen? Über sich selber ärgern das man so doof war und das Navi im Auto gelassen hatte oder hat man eine Chance auf seelischen Wiedergutmachung indem irgendwer „auf die nüsse“ bekommt?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Samy
PS: Bitte keine Belehrungen an den Halter! 1. Rein fiktiver Fall. 2. Dummheit des Halters außer Frage!
Es geht hier nur um den „seelischen Frieden“! 