Navi in Werkstat gestohlen.Anzeige?Verleumdung?

Hallo Zusammen!

Hier mein fiktiver Fall:

Herr S bringt sein Auto in die Werkstatt. Nach Abholung des Autos stellt er am nächsten Tag fest, dass sein Mobiles Navi samt Halterung nicht mehr da ist. Auf dem Werkstattauftrag steht klar, Wertgegenstände befinden sich nicht mehr im PKW oder ähnlicher Wortlauf. Das Navi war im Handschuhfach und die Halterung an der Frontscheibe.

Nun meine Frage: Klar ist, das die Werkstatt hierfür nicht haftbar gemacht werden kann und die eigene Versicherung hierfür ebenfalls nicht greift.

Nur, lohnt sich eine Anzeige gegen die Werkstatt? Gegen Unbekannt?
Kann die Werkstatt eine Verleumdungsklage einreichen und was kann das für den Halter bedeuten?

Es kann nicht bewiesen werden, dass das Navi noch im Auto war, ob es der Mechaniker, der Lehrling oder sonst wer auf dem Parkplatz gestohlen hat.

Wie sollte man hier vorgehen? Über sich selber ärgern das man so doof war und das Navi im Auto gelassen hatte oder hat man eine Chance auf seelischen Wiedergutmachung indem irgendwer „auf die nüsse“ bekommt?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Samy

PS: Bitte keine Belehrungen an den Halter! 1. Rein fiktiver Fall. 2. Dummheit des Halters außer Frage!
Es geht hier nur um den „seelischen Frieden“! :smile:

Nur, lohnt sich eine Anzeige gegen die Werkstatt?

Wozu, welches Ergebnis soll dabei herauskommen ?

Gegen Unbekannt?

Noch nicht einmal der Diebstahl ist beweisbar, siehe Werkstattauftrag.

Kann die Werkstatt eine Verleumdungsklage einreichen und was
kann das für den Halter bedeuten?

Die Mühe werden die sich kaum machen.

Es kann nicht bewiesen werden, dass das Navi noch im Auto war,
ob es der Mechaniker, der Lehrling oder sonst wer auf dem
Parkplatz gestohlen hat.

Was soll dann eine Anzeige bringen ?

Wie sollte man hier vorgehen? Über sich selber ärgern das man
so doof war und das Navi im Auto gelassen hatte oder hat man

Ja, genau so !

eine Chance auf seelischen Wiedergutmachung indem irgendwer
„auf die nüsse“ bekommt?

Wenn noch nichtmal klar ist, dass es sich um einen Diebstahl handelt (eigene Aussage, siehe oben), wer soll dann einen „auf die Nüsse“ bekommen ?

Nur, lohnt sich eine Anzeige gegen die Werkstatt?

Wozu, welches Ergebnis soll dabei herauskommen ?

Um dem Bösen das Handwerk zu legen! Nein im Ernst, so völlig tatenlos finde ich auch nicht richtig.

Gegen Unbekannt?

Noch nicht einmal der Diebstahl ist beweisbar, siehe
Werkstattauftrag.

Es handelt sich hierbei um eine Standartklausel und nicht um eine Art Bestandsaufnahme die individuell erstellt wird.
Ist ein Diebstahl eines Autoradios vom eigenen Parkplatz beweisbar? Tatsache ist ja nur, dass das Gerät weg ist.

Kann die Werkstatt eine Verleumdungsklage einreichen und was
kann das für den Halter bedeuten?

Die Mühe werden die sich kaum machen.

Das war nicht die Frage.

Es kann nicht bewiesen werden, dass das Navi noch im Auto war,
ob es der Mechaniker, der Lehrling oder sonst wer auf dem
Parkplatz gestohlen hat.

Was soll dann eine Anzeige bringen ?
Wenn noch nichtmal klar ist, dass es sich um einen Diebstahl
handelt (eigene Aussage, siehe oben), wer soll dann einen „auf
die Nüsse“ bekommen ?

Der Diebstahl ist Tatsache! Vorher Navi da, nun Navi weg!

Angenommen im Monat klaut Herr Mechaniker so 5 Navis aus den Autos und weil kein Halter etwas unternimmt, kann er fleißig damit weitermachen. Es geht mir nicht darum von wem man den finanziellen Schaden erstattet bekommt, sondern vielmehr darum ob man sich als „selbstgemachtes Opfer“ still im Keller versteckt oder das publik macht.
Gruß
Samy

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Hallo,

also, unterstellt, dass in diesem fiktivem Fall vor dem Werkstattbesuch das Navi drin war, danach war es nicht mehr drin:

Es kann durchaus eine Anzeige wegen Diebstahl gemacht werden. Angst vor einer Gegenanzeige wegen Verleumdung braucht nicht sein, da ja echte Tatsachen behauptet werden. Es wird in einer Anzeige ja auch nicht angezeigt, dass dieser oder jener das Navi entwendet hat, sondern einfach der Sachverhalt klargestellt: Vorher war’s drin, nachher war’s nicht mehr drin.

Gruss

Iru

Um dem Bösen das Handwerk zu legen! Nein im Ernst, so völlig

Das wird schwierig, da nicht bewisense werden kann, dass das Navi beim abgegen in der Werkstatt überhaupt im Auto war.

Es handelt sich hierbei um eine Standartklausel und nicht um
eine Art Bestandsaufnahme die individuell erstellt wird.

Es wird sich in der Werkstatt niemand drängeln zu bezeugen, dass das Navi im Fahrzeug war.

Ist ein Diebstahl eines Autoradios vom eigenen Parkplatz
beweisbar? Tatsache ist ja nur, dass das Gerät weg ist.

Wenn z.B. eine Schweibe aigeschlagen ist, schon. Wenn das Fahrzeug völlig intakt ist, aber das radio fehlt, wird man kaum mit einer Anzeige Erfolg haben.

Die Mühe werden die sich kaum machen.

Das war nicht die Frage.

Was war die Frage denn ? Ich glaube nicht, dass sich die Werkstatt die Mühe einer Retour-Kutsche machen wird. Trotzdem sollte man schon vorsichtiog sein, wenn man Beschuldigungen gegen andere erhebt.

Der Diebstahl ist Tatsache! Vorher Navi da, nun Navi weg!

Ist er nicht ! Wer außer dem Bestohlenen wird denn bestätigen, dass das Navi beim Abliefern des KFZ in der Werkstatt im Auto war ?

ob man sich als „selbstgemachtes Opfer“ still im Keller
versteckt oder das publik macht.

Wenn man „publik“ macht, sollte man etwas in der Hand haben, z.B. einen Beifahrer, der sagt: „als ich ausstieg, war das Navi noch da und ich habs in Handschuhfach gelegt“. Ohne Zeugen kann man viel behaupten.

Was war die Frage denn ? Ich glaube nicht, dass sich die
Werkstatt die Mühe einer Retour-Kutsche machen wird. Trotzdem
sollte man schon vorsichtiog sein, wenn man Beschuldigungen
gegen andere erhebt.

Angenommen die Werkstat macht sich die Mühe. Wie könnte die Strafe bzw. das Verfahren aussehen? Mir geht es hier um das Maß der z.B. zu erwarteten Geldstrafe oder ähnliches.

Wenn man „publik“ macht, sollte man etwas in der Hand haben,
z.B. einen Beifahrer, der sagt: „als ich ausstieg, war das
Navi noch da und ich habs in Handschuhfach gelegt“. Ohne
Zeugen kann man viel behaupten.

Ebenfalls angenommen, die Ehefrau des Halters war mit im Auto. Zählt diese als „glaubwürdige Zeugin“?

Grüße,
nachdem die juristische Feinarbeit erledigt wurde, von mir ein menschlicher Kommentar:
Sprich mit der Werkstatt, mach es dem Chef klar - wie man in den Wald hineinruft, so kommts (meistens) raus - dass etwas mit seinen Mitarbeitert nicht stimmt.

Herr Ego Alter hat mal was ganz ähnliches erlebt:
Ehering mit eingelassenem Brillianten abgegeben, da dieser beweglich, aber sicher, in der Fassung herumeierte. 2 Wochen später hielt dieser Alter, Ego das Schmuckstück wieder in der Hand (Garantie), doch mit einem Vermerk von der Schmiede „Bei Einlieferung ohne Stein“. Daraufhin meldeten wir uns bei dem Verkäufer, wiesen ihn darauf hin, dass GARANTIERT bei Abgabe der Stein noch vorhanden war. Sie bedankte sich und gut ist.
Ich will damit sagen:
Wenns die Chefin war (Versicherungsbetrug o.ä.) war das umsonst.
Wenns die Azubine war (und es schon 3-4 andere Fälle gab, könnts was bringen.

Lange Rede, extrem kurzer Sinn:
Gib die Info weiter - es kann nützlich sein.

Gruß
jartUl

  1. Diebstahl ist ein Straftatbestand und sollte auf jeden Fall bei der Polizei angezeigt werden.

  2. Privatrechtlich Schadenssersatz von der Werkstatt fordern, ist so aussichtslos m.E. nicht: Ein Navi ist heute ein Gegenstand, der zum Auto so selbstverständlich gehört wie Autoradio und Reserverad und diese Teile sind sicherlich genauso teuer und genauso leicht entwendbar.

Wenn der Bestohlene z.B. einen Zeugen hat, dass das Navi im Fahrzeug war, als es in die Werkstatt gebracht wurde und bei Abholung nicht mehr, muss es während dieser Zeit verschwunden sein. Dann bleibt es am Werkstattbesitzer zu beweisen, dass er alles getan hat, um einen Diebstahl zu verhindern (oder dass die Zeugenaussage unwahr ist).

Ich habe mich auch schon häufig in Werkstätten geärgert, wie sorglos mit meinem Eigentum umgegangen wird. Das reparierte Fahrzeug habe ich teilweise unverschlossen oder mit heruntergekurbelter Seitenscheibe auf öffentlich zugänglichem Parkplatz stehend zurückbekommen.

Gruß n.

Guten Morgen,

Angenommen die Werkstat macht sich die Mühe. Wie könnte die
Strafe bzw. das Verfahren aussehen? Mir geht es hier um das
Maß der z.B. zu erwarteten Geldstrafe oder ähnliches.

Die Anzeige wegen Diebstahl richtet sich ja gegen keine bestimmte Person. Einen Verdacht zu äußern (oder nur eben die Fakten anzugeben, das Auto war zuletzt in Werkstatt xy) ist nicht strafbar. Also, da kann nichts kommen.

Ebenfalls angenommen, die Ehefrau des Halters war mit im Auto.
Zählt diese als „glaubwürdige Zeugin“?

Das entscheidet der Richter …

Grüßerle
Richard

PS: Ich bin auch der Meinung, dass man den Vorgang durchaus zu Papier bringen sollte. Sonst heißt es nach dem 100sten geklauten Navi „Warum hat denn niemand was gesagt?“.

PS: Ich bin auch der Meinung, dass man den Vorgang durchaus zu
Papier bringen sollte. Sonst heißt es nach dem 100sten
geklauten Navi „Warum hat denn niemand was gesagt?“.

Absolut richtig. Es gibt genügend Fälle, wo nur durch Hörensagen bekannt wird, dass hier oder dort die Kunden beklaut wurden. Aber auf blauen Dunst wird kaum ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Vielleicht wartete die Polizei nur darauf, endlich mal was „Handfestes“ zu haben, um die Ermittlungen einleiten zu können.

Gruss

Iru