Hallo!
Ein Verkäufer bei ebay hat einen Kühlschrank verkauft. Der Käufer bezahlt diesen und wird beliefert. Nach ein paar Tagen stellt sich heraus, dass der Kühlschrank nicht genug kühlt. Er kühlt nur bis auf 15Grad (unterste Platte).
Der Käufer informiert den Verkäufer darüber. Der Verkäufer versichert, den Artikel zurück zu nehmen, aber NUR, wenn der Käufer sich bereit erklärt, den Kühlschrank zu verpacken, damit die Spedition ihn abholen kann. Das Problem: Der Käufer hat keine Möglichkeit einen geeigneten Karton zu kaufen und zu finden. Er hat den alten entsorgt und dieser ist sowieso kaputtgegangen, als er das Paket aufmachte. Selbst ein Umzugskarton ist zu klein. Der Kühlschrank war außerdem schon schlecht verpackt und unisoliert angekommen, wo soll er die polsternden Schichten hernehmen, ohne, dass noch mehr Kosten entstehen?!
Er wendet sich nun an ebay. Ebay möchte sich aber mit Rechtsfragen nicht so gern auseinandersetzen und mailt nur in Standardform.
Der Käufer ist nun völlig ratlos und keiner will ihm helfen. Er hat schon mal einen großen Kaffeeautomat über ebay verkauft und verschickt und weiß, dass er keine Chance hat, diesen noch größeren Kühlschrank zu verpacken.
Der Verkäufer interessiert sich nicht dafür und zahlt nicht.
Der Käufer sitzt nun auf einem kaputten Kühlschrank und sein Geld ist pfutsch.
Oder hat er eine Möglichkeit, doch noch sein Geld wieder zu bekommen??? 
Wie ist die Rechtslage?
in aller regel hat man als käufer einen anspruch auf rückgabe, der eine zeitspanne von 14 tagen fasst.
nachdem ebay die verkaufsaktion vermittelt sollten Sie vllt versuchen dort rechtzeitig zu reklamieren, vA wenn sich der verkäufer nicht kümmert.
die genaue rechtslage kenne ich leider auch nicht, nur kann ich ihnen raten sich noch rechtzeitig bemerkbar zu machen damit sie am ende nicht die rückgaberechte verlieren.
zu thema verpacken: vllt fragen sie mal bei größeren kaufhäusern an ob sie verpackungsmaterial über haben. die dürften da schlieslich ein ähnliches problem haben
mfg emma
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Danke, Emma!
Dann sollte sich der Käufer wirklich beeilen.
Leider sind auch die Kaufhäuser in seiner Nähe alle mit einer Papppresse ausgestattet, sodass er (Man kann es kaum glauben…) wirklich gar nicht an so einen Karton kommt. Es sein denn, er bestellt ein Set aus 20 Stück für 40€. Dies ist aber auch nicht wirklich eine gute Lösung.
Hallo,
in aller regel hat man als käufer einen anspruch auf rückgabe,
der eine zeitspanne von 14 tagen fasst.
nein. Nicht in „aller Regel“, sondern wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Ob es sich in diesem Beispiel um einen solchen handelt, weiß allerdings niemand.
Gruß
S.J.
Hallo,
in aller regel hat man als käufer einen anspruch auf rückgabe …
die genaue rechtslage kenne ich leider auch nicht, nur kann
ich ihnen raten sich noch rechtzeitig bemerkbar zu machen . . .
Achso, na dann. Ein paar gute Ratschläge hätte ich da auch noch, aber lass sie mal lieber stecken.
Vielleicht antwortet ja doch noch ein Rechts- EXPERTE…
… ich dachte ja nur - weil wir im Expertenforum sind und nicht im Ratschlägeforum…
liebe Grüße
Jasmin
Hallo,
ich denke, dass das 'ne ganz klare Mängelrüge ist, Rückgabefristen aufgrund der Art und Weise des Verkaufs sind deswegen vernachlässsigbar. Der Verkäufer ist in zugzwang, er hat dafür zu sorgen, dass der Mangel behoben wird, nicht der Käufer.
Wenn sich aber jemand so bockbeinig stellt, dann würde ich meinen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Forderung beauftragen. Der kostet nämlich und dann wird es noch teurer für den Verkäufer.
Gruss
Iru