Hausschenkung an sich selbst

Hallo zusammen,
wer kann bei folgender Situation weiterhelfen?
Ein Vater möchte seinem Sohn ein Haus schenken, aber der Sohn zögert (wg. Erbschaftssteuerreform 2009) zunächst bzgl. Zeitpunkt der Schenkung. Nun geht es dem Vater (verwitwet / 1 Kind, das als Alleinerbe eingesetzt ist)immer schlechter, aber er stattet den Sohn noch mit einer umfassenden Vollmacht aus, mit er er alle Angelegenheiten seines Vaters regeln kann. Diese Vollmacht wird vom Steuerberater beglaubigt, da die Unterschrift des Vaters aufgrund seiner körperlichen Schwäche kaum zu lesen ist.
Einen Haken hat die Sache aber: im Kleingedruckten der Vollmacht steht: „Für Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Vollmacht erforderlich.“
Nun möchte der Sohn aber noch 2008 das Haus überschreiben, da eine 10-jährige Eigennutzung (wie von E-steuerreform gefordert) nicht infrage kommt.
Der Vater kann nicht mehr gefragt werden, da er inzwischen deutliche Demenzerscheinungen aufweist.
Hat der Sohn in dieser Situation die Möglichkeit, das Haus auf sich selbst zu übertragen.
Ich weiß, ein richtig verwinkelter Fall - aber vielleicht kennt dennoch jemand den Schlüssel zur Lösung.
Vielen Dank schon mal für die Euere Hilfe

Hallo,

Einen Haken hat die Sache aber: im Kleingedruckten der
Vollmacht steht: „Für Immobiliengeschäfte ist eine notarielle
Vollmacht erforderlich.“

als wenn das noch nicht reichen würde, gibt es noch § 181 BGB:
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__181.html

Es läßt sich zwar gegenteiliges vereinbaren, aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein.

Hat der Sohn in dieser Situation die Möglichkeit, das Haus auf
sich selbst zu übertragen.

Eher nicht.

Gruß
Christian