Scheidung & Zugewinngemeinschaft, alles so einfach

Folgende Situation:
Familie, 1x Tochter, 1x SOHN :wink:, Sie Hausfrau seit 20 Jahren, Er selbsständig.!!
Er ist seit 3,5 Monaten ausgezogen!
Er ist als Selbständiger erfolgreich. Hat eine Firma in den letzten 12 Jahren aufegbaut, hat auch noch zwei Firmen in der Türkei, und eine in Bulgarien(nichts großes).
Nun hat er seine Firma hier verkauft. An eine amerikanische Firma. Kaufpreis lag sagen wir mal bei ca. 3,5 Mill USD!
Wie würde es eigentlich rechtlich jetzt bei einer Scheidung ablaufen? Steht Ihr ein Teil zu (Zugewinn)? Ist es relevant das er schon ausgezogen ist (Trennungsjahr)? Oder ist die Trennung (auch die güterliche) erst mit der richterlichen Scheidung durch? Muss nach Zahlung einer evtl Abfindung weiterhin Unterhalt von ihm gezahlt werden?

Vielleicht hat ja jemand ein paar Antworten…
Lg
junior

Hallo,

vorab, bin keine Fachfrau und kann dazu auch nur zu einer Sache was sagen:

Wie würde es eigentlich rechtlich jetzt bei einer Scheidung
ablaufen? Steht Ihr ein Teil zu (Zugewinn)?

Ja sicher.
Schließlich konnte er seine tolle Firma nur aufbauen, weil Mama sich zu Hause um die Kinder und alles andere kümmerte.

Grüße,

Julia

So seh ich das ja auch! Nur er stellt sich grad bissl stur :frowning:

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Hallo,

wird ungefähr so ausgehen: Den Wertzuwachs, der während der Ehe entstanden ist wird geteilt. Anfangskapital, Verbindlichkeiten usw. lasse ich mal jetzt außen vor, da wir hier keine Angaben darüber haben. Allerdings gilt diese Aussage nur, wenn es keinen Ehevertrag bezüglich der Firma gibt.

Aber die unterhaltsberechtigte Ehefrau muss das durch die Zugewinnsteilung erlöste Kapital gewinnbringend anlegen und daraus ihren Lebensunterhalt bestreiten. Da die Summe nicht gerade mickrig ist, wird er sich durch die Teilung des Veräußerungserlöses des Betriebes vermutlich vom Ehegattenunterhalt befreien können.

Kindesunterhalt ist ein extra Thema. Sind die Kinder volljährig und unterhaltsbedürftig, muss die Mutter auch Unterhalt an diese bezahlen.

Gruß
Ingrid