vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen um die nachfolgenden Fragen zu klären.
Nehmen wir einmal an:
Der Verkäufer hat über eine Onlinehandelsplattform ein gebrauchtes Notebook verkauft, was über ein nicht legales Betriebssystem verfügt.
Der Verkäufer ist Privatperson.
Der Käufer bemängelte diesen Zustand und will den gesamten Kauf Rückabwickeln. Der Verkäufer entschuldigte sich und bot dem Käufer an, das originale Betriebssystem zur Verfügung zu stellen und darüberhinaus eine Preisminderung.
Dies lehnte der Käufer ab, mit der Begründung, dass er sich mit dem Kauf schließlich auch strafbar gemacht hätte.
Auch das Angebot, das Notebook zurück zunehmen, das legale Betriebssystem aufzuspielen und dann erneut auszuliefern verweigerte der Käufer.
Fragen:
In wieweit hat sich der Verkäufer strafbar gemacht?
Liegt Betrug, oder versuchter Betrug vor?
Hat sich der Käufer wirklich strafbar gemacht?
Wenn der Verkäufer das Notebook zurück nimmt, kann er verlangen erst das Notebook zu Prüfen und dann das Geld auszuzahlen?
Der Käufer bemängelte diesen Zustand und will den gesamten
Kauf Rückabwickeln. Der Verkäufer entschuldigte sich und bot
dem Käufer an, das originale Betriebssystem zur Verfügung zu
stellen und darüberhinaus eine Preisminderung.
Grundsätzlich muss der Käufer dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung geben.
Dies lehnte der Käufer ab, mit der Begründung, dass er sich
mit dem Kauf schließlich auch strafbar gemacht hätte.
Kann sein, wenn der VK den K darüber täuschen wollte, dass ein „legales Betriebssystem“ installiert ist.
Hat sich der Käufer wirklich strafbar gemacht?
Nein, es fehlt am Tatbestand und am Vorsatz.
Wenn der Verkäufer das Notebook zurück nimmt, kann er
verlangen erst das Notebook zu Prüfen und dann das Geld
auszuzahlen?
Klar, denn er könnte ja ein Zurückbehaltungsrecht wegen Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen haben, das muss er natürlich kurzfristig prüfen können.
vielen Dank für diese ausführliche und nette Antwort!
Der Käufer will das Notebook einfach nicht mehr haben und droht mit Anzeige. In den Augen der Verkäufers will der Käufer Ihn unter Druck setzen und vermutet, dass Komponenten ausgetauscht wurden.
Der Verkäufer denkt nun darüber nach, das Notebook zurück zunehmen und den Kauf erstmal wieder rückgängig zu machen, aber das Geld erst unter Vorbehalt der Prüfung zurück zu erstatten.
Wenn der Verkäufer nun das Notebook zurück nimmt und das legal Betriebssystem aufgespielt hat und dann mit dem Vermerk zurück schickt, dass das Betriebssystem doch legal ist, kann der Käufer Ihn noch belangen? Er müsste schließlich beweisen, dass das Betriebssystem, was vorher vorhanden war ,nicht legal ist.
LG
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Also auf dem Notebook ist die Lizenz für XP Home aufgeklebt.
Installiert ist aber eine „gecrackte“ Version von Xp Pro…
Man erkennt es daran, das keine automatischen Updates von
Microsoft erfolgen können.
LG
nicht ganz richtig!!
Es gibt eine Windows Genuine Validation Tool, das Verifiziert die installation
Sollte dies Feststellen, dass dort ein nicht-lizensiertes OS darstellt, bleibt die frage offen, ob Windows XP Prof oder Home zum Ausstattungsmerkmal gehört hat?
Bei der Beschreibung stand nur Betriebssystem. Also keine genaue Bezeichnung. Aber der Käufer kann nun den Verkäufer " anschwärzen", da er eine kopierte Version von XP drauf hatte, oder?
lg
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