Hallo
Inwieweit sind Verträge per Email gültig? Folgender Sachverhalt. Eine Verkaufsagentur möchte von privaten und gewerblichen Kunden Waren auf Kommission kaufen und diese Online weiterverkaufen. Ursprünglich dachte sich die Verkaufsagentur, dass der Kunde, der die Waren nicht persönlich in dem Büro der Agentur vorbeibringen kann, diese kostenfrei per Paketdienst versenden kann. Wäre der Kunde vor Ort, würde ein vorgefertigter Kommissionsvertrag und die AGB ausgefüllt und unterschrieben. Wie ist das nun mit dem Kunden, der die Ware per Paketdienst versendet? Reicht es aus, wenn dieser den Kommissionsvertrag als Word-Dokument im Anhang einer Email bekommt, diesen ausfüllt und im Anhang einer Email wieder zurück an die Agentur sendet. Die AGB würden als PDF-Datei mit angehängt und müssten im Kommissionsvertrag als gelesen bestätigt werden. Wie ist der rechtliche Sachverhalt? (Auch eine Möglichkeit wäre, dass der Kunde nur den Vetrag ausdruckt (ohne AGB), diesen unterschrieben dem Paket beilegt.) Warum dieses per Email geschehen soll und nicht per Fax oder auf dem Postweg ist ganz einfach. Die Abwicklung wäre viel schneller und der Kunde müsste sich nicht die ganzen Vetragsunterlagen (AGB 10 Seiten) ausdrucken.
Wie müsste sich die Agentur absichern? Wie ist der rechtliche Sachverhalt. Im Internet wird geschrieben, dass für einen Vertragsabschluss keine Unterschrift notwendig ist. Nur in Ausnahmefällen.
Danke für Antworten und Meinungen.
Stefan