Selbstvornahme nach x-erfolgloser Nachbesserung

Folgende Frage:

Beispielsbeschreibung:

Person X lässt eine KFZ Dienstleistung bei einer Werkstatt ausführen.
zB den Einbau einer AUtogasanlage. AUfgrund Einbaumängel ist die
ANlage nicht zu 100% nutzbar. Herr X gibt der Werkstatt etwa 10
Versuche aus gutem Willen um den Fehler zu beheben, die schaffen es
aber nicht. 5 mal dabei übergibt Herr X dem Chef einen Brief
persönlich in dem die Nachbesserung erbeten wird.
Nachdem eine korrekte Nachbesserung nicht erfolgte geht Herr X zu
einer anderen Werkstatt und lässt die Fehler beheben. Hierbei schickt
er dem Ersteinbauer einen Brief mit der Ankündigung der
Selbstvornahme - allerdings ohne Einschreiben / Rückschein, sondern
nur als persönlich im Briefkasten vor Ort abgelegter Brief.
Auf die hinterlegte Nachricht reagiert die Werkstatt nicht.
Etwa 3/4 Jahr nach Einbau erfolgt dann die Korrektur in einer anderen
Werkstatt mit zB 1000 Euro Kosten. Diese werden dem ersten
Unternehmen in Rechnung gestellt. Wieder keine Antwort.
Abgabe der Forderung an ein Inkasso-Büro. Weitere 5 Monate später
kein Erfolg wegen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid.

So und jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Sollte Herr X den Versuch einer Klage gegen die erste Werkstatt
unternehmen?
Kann man abschätzen, ob das ganze Aussicht auf Erfolg haben könnte?
Kann man die Kosten des Inkasso-Büros wiederum in Rechnung stellen?

Wenn es so einen Fall GÄBE, was würden Sie als Experte dann raten /
fragen?

Melchior

Mit Verlaub gesagt, so einen Fall habe ich noch nie erlebt, bestätigt aber das es mit viel Zeit und Unvermögen möglich ist aus einem kleinen Problem eine großes mit enormen Kosten zu machen.