Stasi Methode in der Schule oder alles rechtens?

Hallo,

wir haben seit Sommer eine neue Mensa in der Schule. Darüber befindet sich eine klasse Mediathek mit Bibliothek. Dafür wurde eine Frau eingestellt, zur Kontrolle der Bücherausgabe und anderen Tätigkeiten. Am Anfang wurde man Kontrolliert auf welchen Seiten die Schüler surfen, indem die Dame in den PC-Saal gegangen ist und Schüler, die auf „ungewünschten“ Internetseiten waren, ermahnt wurden. Seit ein paar Tagen hat die Schule eine neue Software. Mit der Software kann die Administratorin eins zu eins mitlesen was auf unseren Bildschirmen passiert und auf welchen Seiten wir sind. Sollte sie jemand erwischen, dann kann sie den PC herunterfahren. Dass diese Möglichkeit moralisch absolut nicht in Ordnung ist, wissen alle, sogar etliche Informatiklehrer. Ich glaube, die Schule ist allgemein nicht mit dem Programm zufrieden. Nun meine Frage. Ist das eigentlich legal, dass wir Schüler so beobachtet werden? Das gleicht der modernen Bespitzelung sogar schon in einem schulischen Gebäude. Ich würde mich über viele Antworten freuen.

Dass diese Möglichkeit moralisch absolut nicht in Ordnung ist,
wissen alle, sogar etliche Informatiklehrer. Ich glaube, die

Ich finde das völlig in Ordnung, wenn die Schule aufpaßt, auf welchen Seiten die Schülern mit Schul-PCs surfen. Wenn ein schüler etwas Vertrauliches im Internet machen will, kann er das zu Hause tun, das muß nicht in der Schule sein.

meine Frage. Ist das eigentlich legal, dass wir Schüler so
beobachtet werden?

Ich finde es völlig legal, dass sich die Schule dafür interessiert, ob die Schüler (in der Mehrzahl minderjährig) auf Pornoseiten oder Rechtsradikalen-Seiten herum surfen. Es wäre schön wenn mehr Eltern das auch täten.

Das gleicht der modernen Bespitzelung sogar schon in einem schulischen Gebäude.

In diesem Falle völlig in Ordnung.

Nordlicht, kein Jurist, aber Vater von zwei Kindern

Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ich hätte erwähnen sollen, dass Pornoseite, Unterhaltungsseite wie youtube etc. von vornherein schon gesperrt sind. Gerade aktuell ist ein Beschluss über Online Durchsuchungen in Kraft getreten und zwar darf das BKA nur mit richterlichem Beschluss die Leute durchsuchen. Hat dann eine Schule das Recht, PCs zu durchschauen?

Hallo Phil,
mal ganz simpel ausgedrückt: Die Schule hat auch das Recht, dir gar keinen PC anzubieten. Wenn sie es aber tut, dann zu ihren Bedingungen. das kannst Du akzeptieren oder auf den schulischen Zugang zum PC verzichten.
Dachsgruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 „Gefällt mir“

Ich finde das völlig in Ordnung, wenn die Schule aufpaßt, auf
welchen Seiten die Schülern mit Schul-PCs surfen.

Okay. Ist es auch in Ordnung, wenn jeder Suchbegriff, jeder Tastendruck mitprotokolliert und einer bestimmten Person zugeordnet werden kann?

Wenn ein
schüler etwas Vertrauliches im Internet machen will, kann er
das zu Hause tun, das muß nicht in der Schule sein.

Ist mittlerweile jeder Schüler grundgesetzlich verpflichtet, zuhause über einen Internetanschluss zu verfügen?

Ich finde es völlig legal, dass sich die Schule dafür
interessiert, ob die Schüler (in der Mehrzahl minderjährig)
auf Pornoseiten oder Rechtsradikalen-Seiten herum surfen.

Und deswegen muss ein Controller jeden Klick der Schüler überwachen und persönlich zuordnen können?

In diesem Falle völlig in Ordnung.

Duckmäuserei und Totalitarismus fangen im kleinen an. Da steigst du gleich ziemlich groß ein.

Gruß

2 „Gefällt mir“

mal ganz simpel ausgedrückt: Die Schule hat auch das Recht,
dir gar keinen PC anzubieten. Wenn sie es aber tut, dann zu
ihren Bedingungen. das kannst Du akzeptieren oder auf den
schulischen Zugang zum PC verzichten.

Die Schule hat zunächst einmal die Verpflichtung, die Schüler zu erziehen und zu bilden. Und wenn zur Bildung heutzutage die Nutzung eines PCs gehört, dann hat die Schule selbstverständlich die Pflicht, dessen Nutzung im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen anzubieten. Zu diesen Verpflichtungen gehört auch, dass die Schule nicht gegen Datenschutzgesetze verstößt oder die Würde der Schüler missachtet.

Einem Beamten im Staatsdienst sollte es in einer Demokratie eigentlich höchst peinlich sein, den Diederich Heßling zu geben. Das Gegenteil scheint leider - du hast es schön gezeigt - nach wie vor das Standardmodell.

Gruß

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Ich finde das völlig in Ordnung, wenn die Schule aufpaßt, auf
welchen Seiten die Schülern mit Schul-PCs surfen.

Okay. Ist es auch in Ordnung, wenn jeder Suchbegriff, jeder
Tastendruck mitprotokolliert und einer bestimmten Person
zugeordnet werden kann?

Wenn man das erste akzeptiert (die Schule darf kontrollieren, was mit ihren PCs gemacht wird), wie will man dann kontrollieren? Jemand, der durch die Gänge schleicht und den Schülern über die Schulter guckt ist a) ineffizient und b) auch eher unangenehm.

Wenn ein
schüler etwas Vertrauliches im Internet machen will, kann er
das zu Hause tun, das muß nicht in der Schule sein.

Ist mittlerweile jeder Schüler grundgesetzlich verpflichtet,
zuhause über einen Internetanschluss zu verfügen?

Wer sagt das? Aber die Schule kann bestimmen, wie ihre Einrichtungen benutzt werden. Blödes Beispiel (vielleicht hat jemand ein besseres): wenn sie Bücher verteilt, kann sie bestimmen, dass die zum Lesen benutzt werden und verbieten, dass sie vollgekritzelt werden oder die Seiten zum Bauen von Schwalben verwendet werden.

Ich finde es völlig legal, dass sich die Schule dafür
interessiert, ob die Schüler (in der Mehrzahl minderjährig)
auf Pornoseiten oder Rechtsradikalen-Seiten herum surfen.

Und deswegen muss ein Controller jeden Klick der Schüler
überwachen und persönlich zuordnen können?

S.o. wie sonst kontrolliert man? Das ist keine rhethorische Frage, sondern ich frage nach konkreten Möglichkeiten zu überwachen, was an den PCs gemacht wird (und auch WER was macht, schließlich möchte man im Übertretungsfalle keine Sippenhaft-Strafe).

Duckmäuserei und Totalitarismus fangen im kleinen an. Da
steigst du gleich ziemlich groß ein.

Ich habe das Gefühl, dass du hier sehr groß einsteigst mit einem Rundumschlag. Die Schule darf ihr Eigentum schützen und hat gegenüber Schülern nicht nur einen Lehrauftrag, sondern auch einen Schutzauftrag.

Noch ein blödes Beispiel: Eine Schule kann nicht erlauben (widerspricht den Gesetzen), dass auf dem Gelände geraucht wird. Auch nicht, wenn es sich um erwachsene Berufsschüler (oder gar erwachsene Lehrer) handelt. Damit ist aber nicht das Selbstbestimmungsrecht der erwachsenen Schüler eingeschränkt. Sie können außerhalb des Geländes weiterhin Zigaretten anstecken.

Gruß

Elke

2 „Gefällt mir“

Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ich hätte erwähnen
sollen, dass Pornoseite, Unterhaltungsseite wie youtube etc.
von vornherein schon gesperrt sind.

Also verhindert schon ein Webwasher den Besuch unerwünschter Seiten. Weiterhehende Überwachung halte ich für rechtswidrig. Wenn so eine Überwachung konsequent weitergeführt würde, dann dürften die Schüler auch keine Bücher aus der Schule mit nach Hause nehmen sondern müssten diese vor Augen der Bibliothekarin lesen, die jederzeit einen Blick auf die dezeit gelesenen Seiten werfen kann.

Gerade aktuell ist ein
Beschluss über Online Durchsuchungen in Kraft getreten und
zwar darf das BKA nur mit richterlichem Beschluss die Leute
durchsuchen. Hat dann eine Schule das Recht, PCs zu
durchschauen?

Zwischen der Zielgruppe des BKA und Schülern dürfte ja noch ein kleiner Unterschied bestehen. Nebenher, wie schon ähnlich in einem anderen Beitrag geschrieben wurde, wehrte den Anfängen.

Gruss

Iru

Einem Beamten im Staatsdienst sollte es in einer Demokratie
eigentlich höchst peinlich sein, den Diederich Heßling zu
geben. Das Gegenteil scheint leider - du hast es schön gezeigt

  • nach wie vor das Standardmodell.

Merkwürdige Diskussionskultur pflegst Du hier. Jeder, der nicht der Meinung ist, wird sofort als duckmäuserisch, feige und staatsopportunistisch beschimpft?
Komm doch einfach mal runter von Deinem hohen Ross.
Vorneweg: Die Schule hat keine Verpflichtung öffentliche „Surf-Räume“ zur Verfügung zu stellen, auch wenn Du das gern hättest.
Aber auch wenn diese Pflicht bestünde: Du schreibst so schön, dass die Schule auch einen Erziehungsauftrag habe. Dazu gehört aber auch, dass die Schüler vor pornographischen, rechts- und linksradikalen oder sonstwie illegalen Seiten (zB MP3 download) geschützt werden. Dies muss aber nicht nur zum Schutz der Schüler geschehen, sondern auch zum Schutz der Schule und Verantwortlichen. Die Schule ist nämlich mitverantwortlich, dass von ihren PCs nichts illegales ausgeht. Wie willst Du das nun also kontrollieren? „Webwasher“? Dass diese grundsätzlich leicht zu umgehen sind, dürfte auch ein 12-jähriger wissen. Oder eine Kontrollinstanz (wie es sie auch in fast jedem Betrieb gibt?)? Oder welche Möglichkeit file Dir noch ein?

4 „Gefällt mir“

Hallo,

bitte nicht vergessen, dass wir hier von einer schulischen Einrichtung sprechen, und dass Schüler in einem Sonderrechtsverhältnis stehen. D.h. es ist schon immer anerkannt, dass der Schüler in der Schule unter besonderer Betreuung steht, und diese Betreuung auch mit gewissen Einschränkungen und Auflagen verbunden wird. Dabei hat es der Schüler noch gut im Vergleich zu anderen Personenkreisen in Sonderrechtsverhältnissen, z.B. Wehrpflichtige. Der Schüler braucht schließlich nur einige Stunden am Tag Schüler hauptsächlich Schüler sein, und ist außerhalb dieser Zeit eigentlich nicht eingeschränkt. D.h. er kann außerhalb der Schule so ziemlich treiben und lassen was er will.

Wenn eine Schule zu schulischen Zwecken Internetarbeitsplätze zur Verfügung stellt, dann darf und muss sie sicherstellen, dass diese entsprechend genutzt werden. Dies ist sowohl durch soziale Kontrolle als auch durch technische Maßnahmen sicherzustellen. Dies ist den Schülern auch bekannt, und insoweit verbieten sich Analogien zu geheimen Überwachungs- und Ausforschungsmaßnahmen.

Es ist nicht Aufgabe der Schule „unbeschränkt nutzbare“ Internetarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, und es ist auch nicht Aufgabe der Schule dadurch ein ggf. fehlendes privates Angebot dieser Art zu ersetzen. Es ist ja auch keine Schulbibliothek verpflichtet den Playboy auszulegen, weil es Eltern gibt, die leider nicht über die finanziellen Mittel verfügen, diesen selbst finanziert ihren Kindern zur Verfügung zu stellen. Oder um es auf einen anderen Niveau darzustellen. Auch private Mailschreiberei muss nicht durch die Schule ermöglicht werden. Wer private Dinge per Mail erledigen will, von denen er nicht möchte, dass die ihm bekannten Kontrollverfahren in der Schule diese erfassen, der muss sich eben eines privaten Zugangs bedienen oder ein paar Euro im Internetcafe lassen. Die Nutzung der schulischen Einrichtung ist nun mal durch die Schule einschränkbar, und da beisst die Maus auch keinen Faden ab.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Weiterhehende Überwachung halte ich für rechtswidrig.

Hier überzeugt mich Wiz’ Argumentation mehr.

Wenn so eine Überwachung konsequent weitergeführt würde, dann
dürften die Schüler auch keine Bücher aus der Schule mit nach
Hause nehmen sondern müssten diese vor Augen der
Bibliothekarin lesen, die jederzeit einen Blick auf die dezeit
gelesenen Seiten werfen kann.

Der Vergleich hinkt. Zum einen darf die Schule sicherstellen, dass die Bücher nicht zu etwas anderem als Lesen verwendet werden. Außerdem - genau wie bei einem PC mit Internetzugang - verhindert die Ausgabe von Büchern nicht, dass der Schüler sich andere Bücher kauft oder woanders ausleiht und andere Bücher liest (oder, sofern sie seine eigenen sind, von mir aus auch, anmalt).

Nebenher, wie schon ähnlich
in einem anderen Beitrag geschrieben wurde, wehrte den
Anfängen.

Ich sehe hier keine Anfänge, sondern den Versuch sicherzustellen, dass Lernmittel in einer Weise genutzt werden, die dem Lernergebnis dient.
Privatsphäre wird hier genausowenig verletzt, wie wenn ich Schülern verbiete, während dem Unterricht Briefe zu schreiben, Comics zu lesen, Schiffe versenken zu spielen etc.

Übrigens: wenn ich hier bei werweisswas schreibe, dann hat das Team die Möglichkeit anhand von Protokollen nachzuschauen, welche Artikel ich gelesen habe, wie ich was im Archiv gesucht habe, etc. Das macht natürlich normalerweise keiner von denen, denn dann hätten sie viel zu tun (und es wäre erbärmlich langweilig). Aber solle mein Verhalten hier beanstandet werden, dann gibt es diese Möglichkeit.

Gruß
Elke

2 „Gefällt mir“

Hallo philhol,

…und zwar darf das BKA nur mit richterlichem Beschluss die Leute
durchsuchen. Hat dann eine Schule das Recht, PCs zu
durchschauen?

Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Vielleicht hilft dir die Beantwortung folgender Gegenfrage:
Wem gehören denn die überwachten/durchsuchten PCs?

Grüße von
Tinchen

Hallo,

zunächst vielen Dank für die aktive Diskussion. Man muss, wie auch andere User hier erwähnen, dass eine Schule nicht verpflichtet ist, Computer anzubieten. Aber unsere Schule hat sich hier zukunftsorientiert entschieden.

Viele Schüler treffen sich nachmittags um gemeinsam zu lernen. Dazu schreibt man sich heute Emails wie beispielsweise : " Was machst du heute Mittag, hast du lust mit mir Mathe zu lernen." All das kann die Bibliothekarin an ihrer Pforte mitlesen. Ich bin überzeugt, dass das Gesetz über den Datenschutz vor dem „schulischen Bedingungen“ geht! So kann zum Beispiel ein Autohändler auch nicht das Gesetz umgehen, dass er mit dem Kunde auf die Garantie verzichtet. Das mag ein abstrakter Vergleich sein, aber ich möchte deutlichen machen, dass die Schule keine Gesetze vom Staat umgehen darf und nicht ihre eigenen Bedingungen stellt.

Ein weiterer Aspekt ist, dass Pornoseiten, illegale Downloadseiten, Fussballseiten und links- oder rechtsradikale Seiten und andere illegalen Homepages von vornherein gesperrt sind. Auch sind Proxyseiten, zum Umgehen von der normales Adresse, blockiert. Es ist im Normalfall wirklich nicht zu umgehen.

Mit freundlichen Güßen und ein schönes Wochenende!

Phil