Hallo,
Ich finde das völlig in Ordnung, wenn die Schule aufpaßt, auf
welchen Seiten die Schülern mit Schul-PCs surfen.
Okay. Ist es auch in Ordnung, wenn jeder Suchbegriff, jeder
Tastendruck mitprotokolliert und einer bestimmten Person
zugeordnet werden kann?
Wenn man das erste akzeptiert (die Schule darf kontrollieren, was mit ihren PCs gemacht wird), wie will man dann kontrollieren? Jemand, der durch die Gänge schleicht und den Schülern über die Schulter guckt ist a) ineffizient und b) auch eher unangenehm.
Wenn ein
schüler etwas Vertrauliches im Internet machen will, kann er
das zu Hause tun, das muß nicht in der Schule sein.
Ist mittlerweile jeder Schüler grundgesetzlich verpflichtet,
zuhause über einen Internetanschluss zu verfügen?
Wer sagt das? Aber die Schule kann bestimmen, wie ihre Einrichtungen benutzt werden. Blödes Beispiel (vielleicht hat jemand ein besseres): wenn sie Bücher verteilt, kann sie bestimmen, dass die zum Lesen benutzt werden und verbieten, dass sie vollgekritzelt werden oder die Seiten zum Bauen von Schwalben verwendet werden.
Ich finde es völlig legal, dass sich die Schule dafür
interessiert, ob die Schüler (in der Mehrzahl minderjährig)
auf Pornoseiten oder Rechtsradikalen-Seiten herum surfen.
Und deswegen muss ein Controller jeden Klick der Schüler
überwachen und persönlich zuordnen können?
S.o. wie sonst kontrolliert man? Das ist keine rhethorische Frage, sondern ich frage nach konkreten Möglichkeiten zu überwachen, was an den PCs gemacht wird (und auch WER was macht, schließlich möchte man im Übertretungsfalle keine Sippenhaft-Strafe).
Duckmäuserei und Totalitarismus fangen im kleinen an. Da
steigst du gleich ziemlich groß ein.
Ich habe das Gefühl, dass du hier sehr groß einsteigst mit einem Rundumschlag. Die Schule darf ihr Eigentum schützen und hat gegenüber Schülern nicht nur einen Lehrauftrag, sondern auch einen Schutzauftrag.
Noch ein blödes Beispiel: Eine Schule kann nicht erlauben (widerspricht den Gesetzen), dass auf dem Gelände geraucht wird. Auch nicht, wenn es sich um erwachsene Berufsschüler (oder gar erwachsene Lehrer) handelt. Damit ist aber nicht das Selbstbestimmungsrecht der erwachsenen Schüler eingeschränkt. Sie können außerhalb des Geländes weiterhin Zigaretten anstecken.
Gruß
Elke